Ziel ist es, auch in Pandemiezeiten Wege für die Umsetzung des Bildungsauftrages zur (Mund)Gesundheitsförderung gemäß § 21 SGB V zu finden. Gerade in Zeiten von Erkrankungsrisiken ist die Stärkung der Immunabwehr durch eine gesunde Mundflora für alle Kinder und Erwachsenen besonders wichtig. Für sozial benachteiligte Kinder ist während der Pandemie das Erlernen und Üben dieser Hygieneroutine in den Einrichtungen notwendig, damit auch diese Kinder eine Chance auf einen „gesunden Mund“ bekommen.
Kita / Kindertagespflege
Mundhygiene in Pandemiezeiten
Fragen und Antworten
Fragen und Antworten zur Umsetzung der Zahnputz-Übung im Alltag von Krippe, Kita und Kindertagespflege - Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Hessen e. V. (LAGH), Stand: 07.12.2020
Ziel ist es, auch in Pandemiezeiten Wege für die Umsetzung des Bildungsauftrages
zur (Mund)Gesundheitsförderung gemäß § 21 SGB V zu finden. Gerade in Zeiten von
Erkrankungsrisiken ist die Stärkung der Immunabwehr durch eine gesunde Mundflora
für alle Kinder und Erwachsenen besonders wichtig. Für sozial benachteiligte Kinder
ist während der Pandemie das Erlernen und Üben dieser Hygieneroutine in den Einrichtungen
notwendig, damit auch diese Kinder eine Chance auf einen „gesunden
Mund“ bekommen.
Die Antworten beziehen sich auf den derzeitigen Stand der Wissenschaft (23.11.2020)
und tragen der Stellungnahme vom 01.09.2020 der Deutschen Arbeitsgemeinschaft
für Jugendzahnpflege (DAJ) in Kooperation mit dem Berufsverband der Zahnärztinnen
und Zahnärzte des ÖGD (BZÖG) und dem Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit
am Universitätsklinikum Bonn (IHPH)1, der aktualisierten Stellungnahme des
Bundesinstitutes für Risikobewertung vom 20.10.2020 und den aktuellen Hygieneempfehlungen
des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI, Stand
02.12.2020) Rechnung. Diese werden regelmäßig an das aktuelle Geschehen angepasst.
Die jeweils aktuelle Fassung der Hygieneempfehlungen kann unter dem folgenden
Pfad heruntergeladen werden: https://hessenlink.de/KitaCorona.
Sowohl die Fragen als auch die Antworten werden unter www.lagh.de kontinuierlich
aktualisiert.
Die Kernpunkte der täglichen Zahnputzübung (ZPÜ) unter Pandemiebedingungen in
der Einrichtung sind:
• Die allgemeinen Hygiene-Regeln und der individuelle Hygieneplan der Einrichtung
werden eingehalten, ggf. müssen weiter einschränkende Anordnungen der örtlich
zuständigen Behörden auf Basis des Eskalationsstufenkonzepts des Landes Hessen
beachtet werden.
• Der Ablauf der Zahnputzübung ist klar geregelt und eingeübt, die pädagogische
Fachkraft ist bei der Zahnputzübung zur Aufsicht der Kinder und als Vorbild zur
Nachahmung immer dabei, Zahnputzübungen mit Zahnbürste finden nur in Kombination
mit Zahnpasta statt und vor und nach der Zahnputzübung werden die
Hände gewaschen.
Ja, denn das Zähne putzen üben gehört „wie das Händewaschen und die anderen
basalen Hygiene-Regeln fest zum täglichen Alltagslernen in der Kita“. (Die Stellungnahme „Mundhygiene in Zeiten von COVID-19 – jetzt erst recht!“ ist auf den Homepages der drei Kooperationspartner zu finden (
www.daj.deÖffnet sich in einem neuen Fenster,
https://www.hygiene-tipps-fuer-kids.deÖffnet sich in einem neuen Fenster,
https://www.bzoeg.deÖffnet sich in einem neuen Fenster).
Das Infektionsrisiko einer Zahnputzübung mit Zahnbürste und Zahnpasta kann mit dem Alltagsrisikobeim Atmen, Sprechen und beim gemeinsamen Essen und Spielen gleichgesetzt werden.
Voraussetzung ist eine geregelte Umsetzung der ZPÜ nach dem Stufenmodell
der LAGH (siehe „Mein Kindergarten will Zähneputzen“) unter Berücksichtigung der
Hygiene-Regeln des HMSI und der DAJ1. Erzieher*innen und Eltern üben die Hygiene-
Regeln schon immer mit Kindern ein. Sie dienen zum Schutz vor allen übertragbaren
Krankheiten, inklusive Sars-CoV-2.
Die allgemeinen Hygiene-Regeln gemäß den Hygieneempfehlungen des HMSI
(Stand: 02.12.2020) sind:
• Personen (Kinder, Beschäftigte und Tagespflegepersonen und sonstige Erwachsene)
dürfen die Einrichtung/Tagespflegestelle nicht betreten,
o wenn sie oder die Angehörigen ihres Hausstandes Krankheitssymptome für
COVID-19, insbesondere Fieber, trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankungen
verursacht) oder Verlust des Geschmacks- oder Geruchsinns aufweisen
oder
o solange sie einer individuell angeordneten Absonderung (Quarantäne-Anordnung
des Gesundheitsamtes nach § 30 Infektionsschutzgesetz) unterliegen
oder
o wenn in ihrem Hausstand bei einer Person eine Infektion mit SARS-CoV-2
nachgewiesen worden ist, und sie sich daher ebenfalls in Quarantäne begeben
müssen (generelle Absonderung nach § 3a 1. Corona-Verordnung). Kinder
und Erwachsene dürfen die Einrichtung jedoch betreten, wenn zwar Angehörige
des gleichen Hausstandes einer Absonderung nach § 3a 1. Corona-
Verordnung unterliegen, aber bei ihnen selbst in den letzten drei Monaten mittels
PCR-Test eine Infektion mit SARS-CoV-2 bereits nachgewiesen wurde.
• Händehygiene, Nies- und Hustenetikette beachten. Beim Husten oder Niesen
größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
• Mit den Händen nicht an Mund, Augen, Nase fassen.
• Speichelkontakt mit den Kindern sollte vermieden werden. Sollte dieser erfolgt
sein, sollte anschließend die Hände und das Gesicht gewaschen werden.
• Erwachsene und wenn möglich auch Kinder halten untereinander 1,5 Meter Abstand.
• Alle Erwachsenen sollten ab dem Betreten der Kita eine Mund-Nasen-Bedeckung
tragen. Dies gilt auch für alle Beschäftigten der Kita, solange sich diese nicht unmittelbar
in der pädagogischen Arbeit mit den Kindern befinden. In der Kindertagespflege
sollte ebenso verfahren werden.
• Keine Berührungen, Umarmungen, Händeschütteln unter Erwachsenen.
• Erwachsene berühren öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken nur mit
Fingerknöcheln oder Ellenbogen.
• Wenn möglich, den Außenbereich nutzen.
Die Hygiene-Regeln der neuen DAJ-Empfehlung decken sich zum größten Teil mit den
bekannten Hygiene-Regeln des Robert Koch-Institutes (2012), welche in der Broschüre
„Meine Kita will Zähne putzen üben“ (LAGH) nachgelesen werden können.
• Vor und nach der ZPÜ waschen sich Kinder und Erzieher*innen die Hände mit
Wasser und Seife.
• Die mit Namen beschrifteten Zahnbürsten werden außerhalb der Reichweite der
Kinder aufbewahrt und von den Erziehern/innen selbst ausgeteilt: Erzieher/innen
nehmen die Zahnpasta vom Teller mit der trockenen Bürste des Kindes auf und
geben dem Kind die fertige Zahnbürste in die Hand. Die reiskorn- bzw. erbsengroße
Menge Kinderzahnpasta wird dabei in das Borstenfeld gedrückt.
• Die Kinder üben nach eigenem Vermögen selbständig die KAIplus Systematik.
• Die Kinder spülen ihre Zahnbürste unter fließendem Wasser aus und klopfen sie
am Waschbeckenrand trocken.
• Die Kinder geben der pädagogischen Fachkraft die Zahnbürste wieder zurück, die
Zahnbürsten kommen mit dem Kopf nach oben in die Aufbewahrung und können
dort durchtrocknen.
• Die Waschbecken werden mit Wasser nachgespült und nach Hygieneplan gereinigt.
• Falls Eltern und Erzieher*innen noch mehr Sicherheit wollen, können folgende
Maßnahmen zusätzlich durchgeführt werden:
Die Zahnbürsten werden direkt nach der ZPÜ täglich in der Spülmaschine mit Geschirrreinigungsmittel
gereinigt. Ist die Aufbewahrungsmöglichkeit spülmaschinenfest,
kann sie ebenso täglich in der Spülmaschine gereinigt werden.
Noch bevor Krankheitssymptome sichtbar sind, können Viren im Nasen-Rachenraum
und im Speichel vorhanden sein. Durch die Zahnpasta wird die Virenmenge im Speichel
reduziert. Wenn die Zahnpasta beim Austeilen etwas in das Borstenfeld hineingedrückt
wird, ist sie länger im Mund verfügbar.
Gemäß der Hygieneempfehlungen des HMSI (Stand 02.12.2020) kann „Singen dazu
führen, dass Tröpfchen über eine größere Distanz als 1,5 m transportiert werden. Diesem
Umstand sollte im pädagogischen Alltag Rechnung getragen werden.“ Die Verse
zum Erlernen der KAIplus Systematik können normal oder leise oder rhythmisiert gesprochen
werden, die Musik-CD kann verwendet oder das Lied über den Zahnputzzauberkanal
auf Youtube abgespielt werden. Der Außenbereich der Kita kann auch für
die Zahnputzübung genutzt werden.
Im Folgenden sehen Sie Details zu vier Stufen:
- Stufe 1: Systematik erlernen (Zahnputz-Zauberlied lernen)
- Stufe 2: Bewegungen nach KAIplus erlernen
- Stufe 3: Zahnputzübung mit der Zahnbürste im Gruppenraum / im Außenbereich
- Stufe 4: Zahnputzübung mit der Zahnbürste im Waschraum
Da beim Singen vermehrt Tröpfchenkerne und Aerosole entstehen können, sollte darauf
verzichtet werden.
Grundsätzlich ist bei der Durchführung der Zahnputzübung besonders auf eine regelmäßige und richtige Belüftung und genügend Abstand unter den Erwachsenen zu achten.
Die Verse zum Erlernen der KAIplus-Systematik können normal oder leise oder
rhythmisiert gesprochen werden, die Musik-CD kann verwendet oder das Lied über
den Zahnputzzauberkanal auf Youtube abgespielt werden.
Bei Stufe 2 ist zu beachten, dass Kinder das Gesicht und insbesondere die Schleimhäute
nicht berühren sollen, d.h. sich nicht an den Mund, die Augen und die Nase
fassen sollen. Das Fühlen der Zahnflächen mit der Fingerzahnbürste wird ersetzt
durch das Fühlen der Zahnflächen mit der Zunge. Stufe 2 beinhaltet jetzt alle ganzkörperlichen
Bewegungserfahrungen wie Tanzen von KAIplus oder Üben der Bewegungen
mit dem Finger, dem Arm und/oder dem ganzen Körper außerhalb des Mundes.
Alle Kinder üben mit fluoridhaltiger Kinderzahnzahnpasta (U3 ein Reiskorn, Ü3 eine
Erbse). Da die meisten Kinder das kontrollierte Ausspucken entwicklungsgemäß noch
nicht beherrschen, haben sie den größten Teil der Zahnpasta bereits während der ZPÜ
verschluckt. Daher ist auf die Verwendung der von den Arbeitskreisen Jugendzahnpflege
(AKJ) zur Verfügung gestellten Kinderzahnpasta zu achten. Die pädagogische
Fachkraft kann das Schlucken also zulassen, sollen Kinder jedoch nicht aktiv zum
Schlucken auffordern. Kinder, die bereits kontrolliert ausspucken können, sollten dies
während und nach der ZPÜ tun dürfen.
Sollten Erzieher*innen oder Eltern starke Bedenken haben, dass trotz der Verwendung
von Kinderzahnpasta Tröpfchen ein Infektionsrisiko sein könnten, kann auf das Auswischen
vorne oben und unten vorübergehend verzichtet werden. Es werden dann
also nur die seitlichen Innenseiten (ohne Dach) ausgewischt. Wird auf alle Innenseiten
verzichtet, sollte den Kindern dieses bewusste Auslassen der Innenflächen erklärt werden.
Die Anzahl der Kinder im Waschraum sollte auf eine übersichtliche Größe begrenzt
werden, damit die ZPÜ geordnet ablaufen kann. Der Waschraum ist regelmäßig und
richtig zu lüften. Die Kinderzahnpasta soll in Form des Zielspuckens mit in das Waschbecken
gebeugtem Kopf ausgespuckt werden. Waschbecken und Armaturen werden
gemäß Hygieneplan gereinigt.
Ja! Bei gutem Wetter ist das Üben im Außenbereich eine Möglichkeit, die tägliche
Zahnputzübung umzusetzen. Die Zahnputzübung kann hier grundsätzlich unter Wahrung
der Hygiene- und Abstandregeln wie gewohnt gestaltet werden. Die Zahnpasta
kann geschluckt werden. Beim Wiederbetreten der Kita müssen alle Kinder die Hände
waschen, wie auch sonst üblich nach dem Spielen im Außenbereich.
Alle Informationen zur Umsetzung des Konzeptes 5 Sterne für gesunde Zähne während
der Pandemie sind auf der Homepage der hessischen Jugendzahnpflege
www.lagh.deÖffnet sich in einem neuen Fenster eingestellt.