Eine Makroaufnahme einer Gelbfiebermücke

Gelbfieberimpfstellen

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Übertragen durch "Gelbfieber-Mücke"

Das Gelbfieber ist eine akute, fieberhafte Viruserkrankung, die vor allem in den tropischen Gebieten Afrikas und Südamerikas verbreitet ist. Die Virenübertragung erfolgt durch den Stich der so genannten „Gelbfieber-Mücke“. Die Erkrankung ist zwar nicht mit Medikamenten therapierbar, aber es ist eine Prophylaxe durch eine Schutzimpfung möglich. Die Gelbfieberimpfung wird für Reisen zu Gelbfieber-Infektionsgebieten von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Sie ist bei der Einreise in eine Vielzahl von Ziel- oder Transitländern zwingend vorgeschrieben.

Anerkannter Impfstoff nötig

Nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) haben Bescheinigungen über die Impfung oder Wiederimpfung gegen Gelbfieber nur internationale Gültigkeit, wenn der verwendete Impfstoff von der WHO anerkannt und in Deutschland vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassen und die Impfung in einer von der zuständigen Gesundheitsbehörde zugelassenen Impfstelle vorgenommen wurde.
(s. IGV, Anlage 7 Abs. 2 Buchstabe f, zugestimmt durch die Bundesrepublik Deutschland mit dem Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV vom 23. Mai 2005) vom 20. Juli 2007 (BGBl. II Nr. 23/2007 S. 930)).

Diese besondere Zulassungspflicht ist in der Art der nicht selten tödlich verlaufenden und der nicht kausal therapierbaren Erkrankung begründet.

Zulassung als Gelbfieberimpfstelle

Die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle kann Institutionen (Krankenhäusern, Instituten u.a.) sowie niedergelassenen Ärztinnen bzw. Ärzten erteilt werden. Da mit der Gelbfieberimpfung eine zielorientierte reisemedizinische Beratung verknüpft ist, werden von dem impfenden Arzt besondere Kenntnisse über tropenmedizinische Krankheiten und reisemedizinische Erfordernisse erwartet. Eine Zulassung wird daher entsprechend den Richtlinien des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit vom 02. Dezember 2009 (siehe Download) nur Ärztinnen bzw. Ärzten mit besonderer persönlicher Qualifikation erteilt.

Zuständige Behörde für die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle ist in Hessen das Hessische Landesamt für Gesundheit und PflegeÖffnet sich in einem neuen Fenster.

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