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Psychiatrische Kliniken behandeln in der Regel das gesamte Spektrum psychischer Erkrankungen, wie
- Affektive Störungen (Depressionen, Manien)
- Schizophrenien
- Persönlichkeitsstörungen
- Suchterkrankungen (bspw. Alkohol, Medikamente)
- Erkrankungen des höheren Lebensalters (Demenzen und Altersdepressionen)
- Traumafolgestörungen
Psychiatrische Kliniken mit Pflichtversorgung in Hessen
In dieser ÜbersichtÖffnet sich in einem neuen Fenster sind die psychiatrischen Kliniken in Hessen verzeichnet.
Psychiatrische Unterbringungen – Auswertungen der Erhebung nach §14 PsychKHG
Im §14 PsychKHG (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz) wurde eine Berichtspflicht verankert. Demnach müssen die psychiatrischen Krankenhäuser der Fachaufsichtsbehörde jährlich relevante Daten zu den durchgeführten Unterbringungen melden. Die Fachaufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration. –
Die Regelungen zu den Unterbringungen in § 17 Absatz 1 Satz 1 PsychKHG sind ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes. Bei einer Unterbringung wird eine Person gegen oder ohne ihren Willen bei akuter Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Solche „Zwangsunterbringungen“ von Personen mit psychischen Störungen bedürfen gerichtlicher Entscheidungen. Sie stellen elementare Grundrechtseingriffe dar und dürfen die nur erfolgen, wenn die Anwendung milderer Mittel nicht erfolgreich war.
Durch den Bericht werden gesicherte Informationen zur Häufigkeit der in Hessen stattfindenden psychiatrischen Unterbringungen erhoben.
Aufklärung der Vorkommnisse im Klinikum Frankfurt Höchst
Im Jahr 2019 zeigte ein TV-Bericht besorgniserregende Vorkommnisse auf der geschlossenen Station in der Psychiatrie des Klinikums Frankfurt Höchst. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat in der Folge die notwendigen Schritte zur Analyse des Sachstands und zur Aufklärung eingeleitet. Hierzu zählten fachaufsichtliche Gespräche, die Bewertung der Fixierungs-Protokolle sowie die Einsetzung eines externen Beraters zur Aufklärung der Situation. Mit dem Abschlussbericht des externen Beraters wurde die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Klinikum Frankfurt Höchst angestoßen, die mit dem Aufarbeitungsprozess gewonnenen Erkenntnisse und Empfehlungen können auch auf andere psychiatrische Kliniken in Hessen übertragen werden.