Das Land Hessen fördert seit dem 01.08.2021 erstmals Projekte der psychiatriebezogenen Selbsthilfe. Inzwischen sind ausreichend Bewerbungen eingegangen und derzeit läuft die Auswahl der förderfähigen Projekte.
Mit der Förderung ist das Ziel der Weiterentwicklung psychiatrischer Versorgungsstrukturen unter Einbezug der Ideen und Anregungen von Selbsthilfe-Initiativen verbunden.
Gefördert werden selbsthilfeorientierte Maßnahmen und Projekte, die der Verbesserung der Situation psychisch erkrankter Menschen oder ihren Angehörigen dienen.
So wird der Anspruch des Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz umgesetzt, mit dem die Interessen der Personen mit psychischen Störungen und ihrer Angehörigen in den Mittelpunkt der Versorgung gestellt werden sollen. Gemäß dem inzwischen weitverbreiteten Gedanken des Trialogs müssen psychisch erkrankte Menschen, deren Familien und enge Bezugspersonen berücksichtigt werden, um Willen und Rechte der Patientinnen und Patienten der Psychiatrie ausreichend zu Gehör zu bringen.
Die gezielte Förderung stellt die Ideen und Anregungen der Selbsthilfe-Initiativen zu einer modernen psychiatrischen Versorgung, die Menschenwürde, Partizipation und Selbstbestimmung in den Mittelpunkt der Weiterentwicklung. Die Einbindung von Expertenwissen aus Erfahrung in das psychiatrische Gesundheitssystem von ist hierbei von besonderem Interesse.
Die Projekte können eine Laufzeit bis zum 30.09.2023 haben, es stehen pro Projekt bis zu 20.000 EUR jährlich zur Verfügung. Umgesetzt werden können beispielsweise:
- Modelle niedrigschwelliger Angebote für die ambulante Versorgung von psychisch erkrankten Personen
- Aufbau von Informations- und Beratungsnetzwerken oder Kooperationen
- Fort- und Weiterbildung von Angehörigen, Psychiatrieerfahrenen sowie Ex-In-Kräften
Im Fokus stehen dabei die gesundheitliche Stabilisierung, die Förderung der seelischen Gesundheit, die Umsetzung niedrigschwelliger Versorgungsansätze und Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe im Sinne von Antistigma-Arbeit
Hessische Selbsthilfe-Initiativen aus dem Bereich der Psychiatrie, die als gemeinnützig oder mildtätig anerkannte Vereine (e.V.) anerkannt sind, sind antragsberechtigt. Im Rahmen von Kooperationsprojekten können auch Verbände der freien Wohlfahrtspflege oder andere gemeinnützige Träger einen Antrag auf Förderung stellen.
Ansprechpartner und –partnerin für Fragen und Projektideen sind Frau Wölfinger und Herr Breiter unter psychkhg@hsm.hessen.de