Förderung von Projekten zur Zwangsvermeidung und –verringerung im psychiatrischen Kontext

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration fördert die Entwicklung von Projekten zur Vermeidung oder Verringerung von Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen im psychiatrischen Kontext.

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Der Umgang mit Gewalt und Zwang ist eines der ältesten und schwierigsten Aufgaben psychiatrischer Institutionen. Über lange Zeit weitgehend tabuisiert, steht heute der Anspruch psychisch erkrankter Menschen auf eine bestmögliche Versorgung unter den Aspekten der Menschenwürde und der Sicherheit im Vordergrund.

Psychisch erkrankte Menschen können in schweren Krisen oder bei besonders krisenhaften Krankheitsverläufen in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sein oder eine Gefahr für sich und andere darstellen. In solchen Phasen kann es erforderlich sein, zeitlich begrenzte Zwangsmaßnahmen anzuwenden.

Diese sind für die Patientinnen und Patienten einschneidende Ereignisse. Für das psychiatrische System ist es daher besonders wichtig, sich strukturiert mit Strategien und Möglichkeiten der Zwangsvermeidung zu befassen und diese dauerhaft auszubauen.

Die Umsetzung des Ziels der Vermeidung von Unterbringungen und Zwangsmaßnahmen soll u.a. in kooperativ ausgerichteten Projekten erfolgen, die das Hessische Ministerium für Soziales und Integration mit der Förderung unterstützen wird. Unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten sollen unterschiedliche Ansätze entworfen, untersucht und / oder erprobt werden, um die Vermeidung von Zwang im psychiatrischen Bereich voranzubringen. Nach erfolgreichem Abschluss sollen die Ergebnisse in die Fläche getragen werden.

Förderfähig wären beispielsweise der Aufbau von Kooperationsnetzwerken zur Zwangsvermeidung, die Implementation von Dokumentationssystemen oder die Entwicklung und Anwendung zwangsvermindernden Konzepte.

Inzwischen sind ausreichend Bewerbungen eingegangen und derzeit läuft die Auswahl der förderfähigen Projekte.
Die Projekte können zum 01.08.2021 beginnen und bis zum 30.09.2023 laufen. Pro Projekt stehen bis zu 20.000 EUR jährlich zur Verfügung. Bewerben konnten sich Kommunen, Verbände, Einrichtungen und Dienste, Vereine der Angehörigen psychisch kranker Menschen, Psychiatrie-Erfahrenen sowie sonstige Institutionen, die mit der Versorgung psychisch erkrankter Menschen beschäftigt sind.

Hintergrundinformation Zwangsmaßnahmen:

Zwangsmaßnahmen stellen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar. Sie werden ohne oder gegen den Willen eines Menschen vollzogen. Darunter fallen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Fixierungen und medizinisch-therapeutische Behandlung. Im Bereich der Psychiatrie finden sie auf richterliche Anordnung als letztes Mittel Anwendung, wenn vorgeschaltete, mildere Möglichkeiten nicht gegriffen haben. Zwangsmaßnahmen können sowohl einrichtungs- als auch personenbezogen stattfinden, so dass die Vermeidung von Zwang multidimensional angegangen und auf die jeweiligen regionalen Bedingungen zugeschnitten werden muss.

Ansprechpartner und –partnerin für Fragen und Projektideen sind Frau Wölfinger und Herr Breiter unter psychkhg@hsm.hessen.de