Nahaufnahme von Händen einer Gruppe, die im Kreis zusammensizenoblem erklärt

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Novellierung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes

Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) regelt die Unterbringung, Zwangsbehandlung sowie die Rechtsstellung und Behandlung untergebrachter Personen in Hessen. Es wurde unter Beteiligung aller an der Versorgung psychisch erkrankter Menschen beteiligten Organisationen und Verbände evaluiert. Auf der Grundlage der zahlreichen Rückmeldungen und Erkenntnisse der vergangenen Jahre wird die Versorgung in Hessen weiter verbessert.

Übergreifende Verbesserungen erreichen

„Psychiatrische Versorgung ist nicht nur eine Frage der gesetzlichen Rahmenbedingungen, sondern der stetigen Weiterentwicklung“, so der hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, heute in Wiesbaden. Die Bearbeitung der Ereignisse in der psychiatrischen Klinik des Krankenhauses Höchst sei deshalb ein wichtiger gemeinsamer Prozess von Klinik, Stadt und des HMSI: „Wir haben dies nicht nur zum Anlass genommen, rückhaltlos aufzuklären, sondern mit den Vorschlägen von Herrn Dr. Kirschenbauer auch Verbesserungsvorschläge entwickelt, die auf andere Psychiatrien übertragen werden können.“

Gleichzeitig bräuchten solche Veränderungen Zeit. Umso erfreuter sei er, schon zwei Jahre nach Beginn dieses Prozesses von deutlichen grundlegenden Verbesserungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die im Klinikum Höchst Hilfe suchen, berichten zu können. „Wir haben diesen Prozess sehr eng begleitet und können deshalb daraus auch Lehren für diesen Gesetzentwurf ziehen, gerade was die verbesserte Kooperation und Kommunikation aller Beteiligten vor Ort angeht. Diesen Weg bauen wir mit dem vorliegenden Entwurf weiter aus“, so der Minister.

Zentrale Punkte der Novellierung

Zentrale Punkte sind

  • Der Ausbau der Beteiligung der Psychiatrie-Erfahrenen und ihrer Angehörigen, Genesungsbegleiterinnen und -begleiter werden im Hilfesystem verankert.
  • Die schon geübte Praxis hinsichtlich des Richtervorbehalts und einer Eins-zu-Eins-Betreuung während einer Fixierung werden gesetzlich geregelt.
  • Die mögliche Fixierung bei Fremdgefährdung und ein Richtervorbehalt für Fixierungsfälle, die unterhalb der 5- und 7-Punkt-Fixierung liegen, werden über die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts hinaus im Gesetz verankert.
  • Klare rechtliche Vorgaben dokumentieren die Ausübung von Zwang transparenter. Die Verpflichtung zu Nachbesprechungen nach Zwangsmaßnahmen und die Beachtung von Behandlungsvereinbarungen sowie Krisenplänen sind neue wichtige Bestandteile.
  • Eine neue differenziertere Berichtspflicht umfasst Fixierungen, Unterbringung in besonders gesicherten Räumen oder Behandlungsmaßnahmen legt und verzichtet auf in diesem Rahmen nicht erforderliche Daten.

Zusammen mit der Novellierung des PsychKHG wird auch das Maßregelvollzugsgesetz überarbeitet.

„Dieses neue PsychKHG ist ein weiterer wichtiger Fortschritt auf unserem Weg zu einer modernen psychiatrischen Versorgung, um Zwang so weit als möglich zu vermeiden und Versorgungsstrukturen weiter zu verbessern“, so Minister Klose.

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

Pressesprecherin

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

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