Nahaufnahme eines schlafenden Säuglings

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Novellierung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz

Das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) des Bundes räumt jeder Frau und jedem Mann in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung sowie bei pränataler Diagnostik ein Recht auf Beratung durch eine anerkannte Beratungsstelle ein. Die Beratung von Frauen, die – aus nichtmedizinischen Gründen – einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit alle Schwangeren diese Beratung auch in Anspruch nehmen können, müssen die Länder für ausreichend Beratungsstellen sorgen. Die Förderung der Beratungsstellen ist im Hessischen Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt. Dieses Gesetz ist bis Ende 2021 befristet und wird jetzt novelliert. „Vieles hat sich bewährt und bleibt – ganz im Sinne der freien Träger – unverändert,“ so der Hessische Sozial- und Integrationsminister Kai Klose heute in Wiesbaden.

Gleichzeitig wird die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung weiter gestärkt – vor allem auch in finanzieller Hinsicht. „Wir schätzen die Arbeit der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sehr und sind dankbar, dass den Bürger*innen in Hessen ein vielfältiges und wohnortnahes Angebot zur Verfügung steht. Mit unserer Gesetzesnovelle sorgen wir dafür, dass dieses Angebot auch in Zukunft gesichert ist,“ ergänzt Minister Klose.

Das vorgesehene Maßnahmenbündel:

  • Die Förderpauschale wird außerplanmäßig erhöht, für die freien Träger um ungefähr drei Prozent.
  • Erhöhung der Fallpauschale von 59,50 Euro auf 75 Euro.
  • Der Anteil der ärztlichen Beratungsstellen wird von maximal 20 Prozent auf maximal 15 Prozent gesenkt.
  • Verstetigung der Förderung durch das Land bringt den freien Trägern Planungssicherheit: Die Stiftungsmittel in Höhe von über sechs Mio. Euro pro Jahr für Hessen, mit denen Schwangere in Notlagen schnell und unbürokratisch finanziell unterstützt werden, können nur in den Beratungsstellen beantragt werden, weshalb sie eine wichtige Türöffnerfunktion haben.
  • Transparenz durch Veröffentlichung einer Liste aller geförderten Beratungsstellen.

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

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