Wann gelte ich als genesen und wie lange?
Als genesen gelten gemäß InfektionsschutzgesetzÖffnet sich in einem neuen Fenster Personen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Der Test zum Nachweis der Infektion muss mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegen.
Ich war an Corona erkrankt und bin genesen. Ist eine Impfung erforderlich?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) geht davon aus, dass eine durchgemachte Ansteckung mit SARS-CoV-2 nicht ausreicht, um eine spätere COVID-19-Erkrankung zu verhindern. Dies gilt unabhängig davon, ob die Infektion mit oder ohne Krankheitszeichen verlaufen ist. Das bedeutet, dass auch nach einer überstandenen Ansteckung mit dem Coronavirus erneute Infektionen mit schweren Verläufen beispielsweise durch Virusvarianten möglich sind.
Ein guter Schutz vor einer Infektion und schwerer Erkrankung kann durch die Grundimmunisierung (2 Impfungen) und Auffrischimpfung(en) oder durch eine Kombination von Ansteckung und Impfung – sogenannte hybride Immunität – erreicht werden. Sowohl die COVID-19-Impfung als auch die Ansteckung mit dem Coronavirus-SARS-CoV-2 werden als „immunologische Ereignisse“ bezeichnet. Erst eine mehrmalige Auseinandersetzung des Immunsystems im Rahmen dieser immunologischen Ereignisse sorgt für einen soliden Schutz vor Infektion und insbesondere vor schwerer Erkrankung an COVID-19. Daher sollen auch Personen mit einer oder mehreren zurückliegenden SARS-CoV-2-Infektionen geimpft werden. Die Reihenfolge des Auftretens der immunologischen Ereignisse (Impfung oder Infektion) ist dabei unbedeutend.