Aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes gelten allerdings für
- Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer und pflegebedürftiger Menschen (Alten- und Pflegeeinrichtungen) und
- Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung behinderter Menschen (besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe)
besondere Vorgaben.
Zum Schutz der Bewohner*innen beachten Sie bei Ihren Besuchen bitte folgende Grundsätze:
- Negativer Test (auch für Geimpfte/Genesene).
- Maskenpflicht (FFP-2 oder vergleichbar), sofern nicht gesundheitliche Gründe dem Tragen einer Maske entgegenstehen (ärztliche Bescheinigung).
Bei Problemen oder Fragen zu einzelnen Einrichtungen können Sie sich an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht in den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales wenden. Den für Sie örtlich zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter folgendem LinkÖffnet sich in einem neuen Fenster.