Besuche in Pflege- und Eingliederungshilfe-Einrichtungen

Es gibt keine landesweiten generellen Besuchseinschränkungen, z. B. in Bezug auf die Häufigkeit oder die zulässige Personenzahl.

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Aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetzes gelten allerdings für

  • Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer und pflegebedürftiger Menschen (Alten- und Pflegeeinrichtungen) und
  • Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung behinderter Menschen (besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe)

besondere Vorgaben.

Zum Schutz der Bewohner*innen beachten Sie bei Ihren Besuchen bitte folgende Grundsätze:

  • Negativer Test (auch für Geimpfte/Genesene).
  • Maskenpflicht (FFP-2 oder vergleichbar), sofern nicht gesundheitliche Gründe dem Tragen einer Maske entgegenstehen (ärztliche Bescheinigung).

Bei Problemen oder Fragen zu einzelnen Einrichtungen können Sie sich an die Betreuungs- und Pflegeaufsicht in den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales wenden. Den für Sie örtlich zuständigen Ansprechpartner finden Sie unter folgendem LinkÖffnet sich in einem neuen Fenster.

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