Unterstützung vor Ort
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Mit dem Programm „Etablierung von Familienzentren in Hessen“ fördert das Land Hessen Einrichtungen, die eine ganzheitliche familienbezogene Infrastruktur entwickeln oder weiterentwickeln sowie Vernetzungs- und Kooperationsprozesse auf vertraglicher Basis initiieren. Hierbei handelt es sich u.a. um Bildungs-, Betreuungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien.
Familienzentren: Netzwerk von Kooperation und Information
Familienzentren sind somit Knotenpunkte in einem Netzwerk von Kooperation und Information.
Grundlage für eine Förderung sind die Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen. Die Förderung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt und beträgt bis zu 13.000 € pro Einrichtung und Jahr. Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel.
Etablierung von Familienzentren in Hessen
Anträge auf eine Förderung sind bis 31. Oktober des Vorjahres einzureichen. Die Anträge können über die Kommune beziehungsweise über die Landkreise beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht werden. Dort finden Sie auch die Fach- und Fördergrundsätze zur Etablierung von Familienzentren in Hessen sowie die entsprechenden Antragsformulare.
Die Fach- und Fördergrundsätze sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten (StAnz. 15/2017, Seite 431).