Wir unterstützen die Eltern bei ihrem Wunsch nach einer Vereinbarkeit von Familien und Beruf. Hier gibt es Antworten auf Ihre Fragen zur sechsstündigen Beitragsfreistellung.
Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) bündelt und vereinheitlicht in seinem Zweiten Teil „Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespflege“ die Regelungen zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung.
Bund und Länder haben vereinbart, bis zum Jahre 2013 im Bundesdurchschnitt für 35 % der unter drei jährigen Kinder einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflege bereitzustellen.
Die Kindertagespflege hat sich in den vergangenen Jahren von einem überwiegend privat organisierten Angebot zunehmend in ein öffentlich ausgestaltetes Betreuungsangebot für Kinder gewandelt. Sie hat sich inzwischen in Hessen fest etabliert.
Die Hessische Landesregierung hat sich der frühen Bildung von Kindern im Regierungsprogramm angenommen und verzahnt im Bildungs- und Erziehungsplan die vorschulische und schulische Bildung miteinander.
Das Modellprojekt Qualifizierte Schulvorbereitung (QSV) wurde 2012 gestartet um einen erfolgreichen Übergang vom Kindergarten in die Grundschule für alle Kinder zu fördern.