Jugendarbeit
Jugendschutz in der Öffentlichkeit
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Den Kinder- und Jugendschutz in der Öffentlichkeit regelt das Jugendschutzgesetz. Es enthält Bestimmungen für
- Aufenthalte in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen
- Glücksspiel
- Alkoholische Getränke
- Rauchen in der Öffentlichkeit
Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Aktuell wird im Bundestag eine Novellierung des Jugendschutzgesetzes beraten.