Kinderrechte und Partizipation
Betriebserlaubnisverfahren für Kindertageseinrichtungen
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Im Betriebserlaubnisverfahren für Kindertageseinrichtungen achten die örtlichen Jugendämter und das Landesjugendamt im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zur Sicherung der Rechte von Kindern darauf, dass die Einrichtungen geeignete Beteiligungsverfahren sowie Beschwerdemöglichkeiten für Kinder anbieten.