Kinder Alleinerziehender, die vom anderen Elternteil keinen oder nicht wenigstens den üblichen Regelunterhalt erhalten, haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Unterhaltsvorschussleistungen werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt.
Anträge auf Unterhaltsvorschussleistungen nehmen in Hessen die Unterhaltsvorschussstellen in die örtlichen Jugendämter der Kreise und Städte entgegen. Die Adressen der Unterhaltsvorschussstellen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen unter AnsprechpartnerÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Links:
- Fachaufsicht Unterhaltsvorschuss beim Regierungspräsidium KasselÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Unterhaltsvorschussgesetz (Familienatlas)Öffnet sich in einem neuen Fenster
- Broschüre zum Unterhaltsvorschuss (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)Öffnet sich in einem neuen Fenster
- Unterhaltsvorschuss- Familienportal des BundesÖffnet sich in einem neuen Fenster