Die Auslegungshinweise zur Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus geben anhand von konkreten, nicht abschließenden Fallbeispielen Hinweise zum Verständnis der Verordnung.
Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes oder in einer Gruppe von maximal fünf Personen gestattet.
Bürgerinnen und Bürger können sich an verschiedenen Stellen über das Coronavirus informieren. Neben der Website des HMSI und den örtlich zuständigen Gesundheitsämtern liefern auch das ECDC und das RKI auf ihren Websites aktuelle Informationen
Förderprogramm „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“
Beantragt werden können Mittel für Mehrkosten, welche Ihrer Einrichtung durch Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus entstanden sind bzw. entstehen werden.