PoC-Antigen-Tests /Schnelltests
Stand 05.03.2021
Für den Nachweis einer akuten SARS-CoV-2-Infektion stehen in Deutschland aktuell zwei unterschiedliche Testverfahren zur Verfügung: PCR-Methoden und Antigentests. Unter die Antigentests fallen neben den laborbasierten Antigentests die sog. Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung (Point-of-Care-Antigen-Tests, auch PoC-Antigen-Tests). Im Unterschied zu PCR-Tests und laborbasierten Antigen-Tests kann die Testung und Auswertung der PoC-Antigen-Tests vor Ort erfolgen. Das Testergebnis erfolgt zeitnah (max. nach 30 Minuten). Mittlerweile sind neben PoC-Antigen-Tests zur professionellen Anwendung durch geschultes Personal auch Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zu gelassen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht auf seiner Internetseite eine Marktübersicht solcher Tests und schreibt diese fort. Die BfArM Liste der Antigen-Tests ist hier abrufbar.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zu folgenden Themen betreffend PoC-Antigen-Tests:
Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests)
Beauftragung als Leistungserbringer für Bürgertestungen
Testungen zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 nach § 4 TestV