Einige Arzneimittel fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Diese können von Hausärzten oder Fachärzten verschrieben werden und wurden in den letzten Jahren verstärkt eingesetzt.
Dazu gehören:
- viele starke Schmerzmittel,
- Substitutionsmittel für Suchtkranke,
- aber auch das häufig bei ADHS eingesetzte Arzneimittel Methylphenidat
(bspw. unter dem Handelsnamen „Ritalin“bekannt).
Für alle Betäubungsmittel müssen besondere Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden, über die Ihnen Ihr Arzt oder Ihr Apotheker Auskunft geben kann.
Besonders häufig werden Fragen zum Reisen mit Betäubungsmitteln gestellt. Um Betäubungsmittel mit ins Ausland nehmen zu können, wird eine Bescheinigung benötigt. Die Bescheinigungen müssen in Hessen von den Gesundheitsämtern beglaubigt werden. Die Kontaktdaten für das Gesundheitsamt, das für ihren Arzt zuständig ist, finden Sie unten bei "Links".
Bescheinigungen:
Bitte beachten Sie, dass es zwei verschiedene Formulare gibt.
- Formular für Reisen innerhalb des Schengen-Bereich (Download FormularÖffnet sich in einem neuen Fenster)
- Formular für Reisen außerhalb des Schengen-Bereichs (Download FormularÖffnet sich in einem neuen Fenster)
Reisen innerhalb des Schengen-Bereichs:
Die folgenden 26 Länder gehören zum Schengen-Bereich: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn
Reisen außerhalb des Schengen-Bereichs:
Für Reisen außerhalb des Schengen-Bereichs wird empfohlen, bei der diplomatischen Vertretung des Ziellandes die besonderen Regelungen zu erfragen.
Links:
- Weitere Informationen auf der Website der Bundesopiumstelle hierÖffnet sich in einem neuen Fenster und hierÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Suchthilfe in HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Adressen der GesundheitsämterÖffnet sich in einem neuen Fenster