Gemeinsames Landesgremium für Hessen
Das Land Hessen hat von seiner gesetzlichen Möglichkeit nach § 90a SGB V, ein gemeinsames Gremium auf Landesebene zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen zu bilden, Gebrauch gemacht.
Besetzung
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat den Vorsitz des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V. Weitere Vertreter im Landesgremium sind:
- die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen,
- die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen,
- die Hessische Krankenhausgesellschaft,
- die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen,
- die hessischen kommunalen Spitzenverbände,
- die Landesärztekammer Hessen,
- die Landeszahnärztekammer Hessen,
- die Landeskammer für Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten Hessen sowie
- die Landesapothekerkammer Hessen.
Die Sitzungen finden grundsätzlich zweimal im Jahr statt und sind nicht öffentlich.
Ziel
Ziel des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V ist es, durch eine stärkere Vernetzung an den Schnittstellen der ambulanten und stationären Versorgung sowie einer verstärkten Patientenorientierung eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige gesundheitliche Versorgung in ganz Hessen zu fördern.
Dazu gibt das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen nach § 90a Abs. 1 Satz 2 SGB V ab. Weiterhin ist dem Gemeinsamen Landesgremium nach § 90a SGB V Gelegenheit zu geben, zu der Aufstellung und der Anpassung der Bedarfspläne nach § 99 Abs. 1 SGB V und zu den von dem Landesausschuss zu treffenden Entscheidungen nach § 99 Abs. 2, § 100 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 103 Abs. 1 Satz 1 des SGB V Stellung zu nehmen.
Im Folgenden finden Sie die Empfehlungen und Stellungnahmen des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V nach Sitzungsdatum sortiert.
9. Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums nach
§ 90a SGB V am 6. Mai 2019
Keine Beschlüsse – nur Sachstandsberichte!
8. Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums nach
§ 90a SGB V am 5. November 2018
- Beschluss zum Bericht des Arbeitsausschusses Bedarfsplanung: Modellprojekt sektorenübergreifende Versorgung
- Beschluss zum Bericht des Arbeitsausschusses Psychische Gesundheit: Zugangsbarrieren zum Versorgungssystem von Migranten mit psychischen und psychosomatischen Störungen
- Beschluss zum Bericht des Arbeitsausschusses sektorenübergreifende Notfallversorgung: Umsetzung einer Machbarkeitsstudie
7. Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums nach
§ 90a SGB V am 11. Juni 2018
Beschluss des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V: Beschluss der Geschäftsordnung (Stand: 11.06.2018)
Anlage 1 – Geschäftsordnung
Beschluss zum Bericht des Arbeitsausschusses Bedarfsplanung: Ausübung des Stellungnahmerechts
6. Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums nach
§ 90a SGB V am 24. Oktober 2017
- Beschluss zum Bericht des Arbeitsausschusses Psychische Gesundheit: Entwurf eines Psychosozialen Versorgungskonzeptes
- Anlage 1 – Entwurf für das Psychosoziale Versorgungskonzept im Rahmen des Hessischen Onkologiekonzepts
5. Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums nach
§ 90a SGB V am 19. April 2017
Keine Beschlüsse – nur Sachstandsberichte!
4. Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums nach
§ 90a SGB V am 04. Oktober 2016
- Beschluss zum Bericht des Arbeitsausschusses Psychische Gesundheit: Entwurf eines Psychosozialen Versorgungskonzeptes
- Beschluss des Gemeinsamen Landesgremiums: Errichtung eines Arbeitsausschusses „Sektorenübergreifende Notfallversorgung“
3. Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums nach
§ 90a SGB V am 09. November 2015
Beschluss zum Bericht des Arbeitsausschusses Heimversorgung: Abschluss von Vereinbarungen zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen
2. Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums nach
§ 90a SGB V am 21. Januar 2015
Beschluss des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V: Beschluss der Geschäftsordnung (Stand: 25.11.2014)
Anlage 1: Geschäftsordnung
1. (konstituierende) Sitzung des Gemeinsamen Landesgremiums nach
§ 90a SGB V am 24. März 2014
Beschluss des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V: Errichtung von Arbeitsausschüssen
Gesetzliche Grundlagen:
- Hessisches Gesetz zur Bildung eines Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a Abs.1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. (gültig ab 01.01.2018)
- Gesetz zur Ausführung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung des Hessischen Altenpflegegesetzes (gültig bis 31.12.2017)
- Verordnung über das Gemeinsame Landesgremium nach § 90a Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.pdf (gültig bis 31.12.2017)