Psychiatrische Versorgung
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat seit dem 01.08.2017 nach PsychKHG die Fachaufsicht über alle psychiatrischen Kliniken in Hessen. In der Funktion der Fachaufsicht ist es Aufgabe des HMSI sicherzustellen, dass alle nach PsychKHG untergebrachten Patient*innen über Beschwerdemöglichkeiten informiert werden. Ebenso gewährt das HMSI den unabhängigen Beschwerdestellen eine jährliche Pauschale von 1.200 €. Der Fachaufsicht obliegt die Einrichtung der fünf Besuchskommissionen sowie die regelhafte Kommunikation zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung in Hessen mit allen Beteiligten. Dazu gehören unter anderem die fachaufsichtlichen Gespräche.