Sowohl stationäre als auch ambulante Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen unterliegen in Hessen der staatlichen Aufsicht. Zuständige Behörde hierfür ist jeweils das örtliche Amt für Versorgung und Soziales. Obere Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen. Oberste Aufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, welchem die Fach- und Rechtsaufsicht obliegt.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage für die Betreuungs- und Pflegeaufsicht ist das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) vom 7. März 2012.
Im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit überprüfen die sechs Ämter für Versorgung und Soziales in Frankfurt, Gießen, Wiesbaden, Darmstadt, Fulda und Kassel in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Gießen die hessischen Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen. Auf diese Weise wird der Schutz älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen sicher gestellt.
Würde und Selbständigkeit
Der Schutz der Würde und der Gesundheit der gepflegten und betreuten Menschen steht hierbei ebenso im Vordergrund wie die Förderung von Selbständigkeit und selbstbestimmter Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Um ihren Auftrag zu erfüllen, überwacht und berät die Betreuungs- und Pflegeaufsicht die Einrichtungsträger bzw. Einrichtungen im Rahmen von wiederkehrenden und ggf. auch anlassbezogenen Prüfungen. Diese Prüfungen können jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen.
Hochqualifizierte Fachleute
Die Betreuungs- und Pflegeaufsicht wird durch Fachleute ausgeübt, die in ihrem jeweiligen Spezialgebiet hochqualifiziert sind. So sind in den Behörden neben Pflegefachkräften auch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Verwaltungsfachleute sowie Juristinnen und Juristen tätig.
Weitere Informationen zur Hessischen Betreuungs- und Pflegeaufsicht stellt das Regierungspräsidium Gießen bereit. Dort finden Sie auch die örtlich zuständigen Ansprechpartner in den Ämtern für Versorgung und Soziales.
HGBP in leichter Sprache
Die PDF-Datei des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP) vom 7. März 2012 in leichter Sprache kann per E-Mail an pflege@hsm.hessen.de angefragt werden.