Akutpsychiatrische Versorgung

Kliniken und Abteilungen für Psychiatrie und Psychotherapie übernehmen landesweit die stationäre Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. In Tageskliniken gibt es teilstationäre Angebote. Psychiatrische Institutsambulanzen ergänzen die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten.

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Psychiatrische Kliniken behandeln in der Regel das gesamte Spektrum psychischer Erkrankungen, wie

  • Affektive Störungen (Depressionen, Manien)
  • Schizophrenien
  • Persönlichkeitsstörungen
  • Suchterkrankungen (bspw. Alkohol, Medikamente)
  • Erkrankungen des höheren Lebensalters (Demenzen und Altersdepressionen)
  • Traumafolgestörungen

Psychiatrische Kliniken mit Pflichtversorgung in Hessen

In dieser ÜbersichtÖffnet sich in einem neuen Fenster sind die psychiatrischen Kliniken in Hessen verzeichnet.

Psychiatrische Unterbringungen – Auswertungen der Erhebung nach §14 PsychKHG

Im §14 PsychKHG (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz) wurde eine Berichtspflicht verankert. Demnach müssen die psychiatrischen Krankenhäuser der Fachaufsichtsbehörde jährlich relevante Daten zu den durchgeführten Unterbringungen melden. Die Fachaufsichtsbehörde ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration. –

Die Regelungen zu den Unterbringungen in § 17 Absatz 1 Satz 1 PsychKHG sind ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes. Bei einer Unterbringung wird eine Person gegen oder ohne ihren Willen bei akuter Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Solche „Zwangsunterbringungen“ von Personen mit psychischen Störungen bedürfen gerichtlicher Entscheidungen. Sie stellen elementare Grundrechtseingriffe dar und dürfen die nur erfolgen, wenn die Anwendung milderer Mittel nicht erfolgreich war.

Durch den Bericht werden gesicherte Informationen zur Häufigkeit der in Hessen stattfindenden psychiatrischen Unterbringungen erhoben.

Aufklärung der Vorkommnisse im Klinikum Frankfurt Höchst

Im Jahr 2019 zeigte einTV-Bericht besorgniserregende Vorkommnisse auf der geschlossenen Station in der Psychiatrie des Klinikums Frankfurt Höchst. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat in der Folge die notwendigen Schritte zur Analyse des Sachstands und zur Aufklärung eingeleitet. Hierzu zählen fachaufsichtliche Gespräche, die Bewertung der Fixierungs-Protokolle sowie die Einsetzung eines externen Beraters zur Aufklärung der Situation. Hieraus sind in der Zwischenzeit Berichte entstanden, mit denen die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Klinikum Frankfurt Höchst angestoßen wurden. Das HMSI verfolgte mit Aufarbeitungsprozesse auch das Ziel, dass die gewonnenen Erkenntnisse und Empfehlungen auch auf anderen psychiatrische Kliniken in Hessen übertragen werden können.

Medien

Video:

https://soziales.hessen.de/video/dr-hans-joachim-kirschenbauer

Pressemitteilungen:

https://www.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/zur-berichterstattung-ueber-die-psychiatrie-frankfurt-hoechst-0Öffnet sich in einem neuen Fenster

https://www.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/klinikum-stellt-zwischenbericht-zur-psychiatrie-frankfurt-hoechst-vorÖffnet sich in einem neuen Fenster

https://soziales.hessen.de/pressearchiv/pressemitteilung/abschliessender-berichtsteil-fuer-die-psychiatrische-abteilung-des-klinikums-frankfurt-hoechst-liegt