Mit Inkrafttreten des Hessisches Gesetzes über Hilfen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, kurz PsychKHG) zum 01.08.2017 wurde das Hessisches Freiheitsentziehungsgesetz (HFEG) abgelöst. Damit wurde der Schwerpunkt bei der Versorgung psychisch erkrankter Personen von der reinen Gefahrenabwehr hin zu Prävention und individueller Hilfe verschoben. Darüber hinaus steht die Verringerung von Zwangsmaßnahmen im Mittelpunkt der Gesetzgebung.
Allgemeines zum Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) regelt unter anderem die Zuständigkeiten im Bereich der psychiatrischen Versorgung und stellt die rechtliche Grundlage für öffentlich-rechtliche Unterbringungen dar. Das Gesetz beschreibt auch Aufgaben und Stellung von Sozialpsychiatrischen Diensten. Es eröffnet in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Bestellung regional verankerter Psychiatriekoordinatorinnen und -koordinatoren. Das PsychKHG beschreibt darüber hinaus auch die Zielsetzungen und die Ausgestaltung von Hilfen unter Berücksichtigung der psychisch erkrankten Menschen und deren Angehörigen.
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Aufgaben der Fachaufsicht
Nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) seit 01.08.2017 die Fachaufsicht über alle psychiatrischen Kliniken in Hessen. Seitdem wurde das HMSI fachaufsichtlich aktiv, wenn besondere Vorkommnisse oder Beschwerden vorlagen. In diesen Fällen wurden Stellungnahmen eingeholt, Unterlagen eingesehen und Gespräche mit der betreffenden Klinik vor Ort geführt. Das HMSI behält sich unangekündigte fachaufsichtliche Besuche vor.
Das HMSI ist zuständig für eine ordnungsgemäße Durchführung von Maßnahmen nach dem PsychKHG. Hierbei handelt es sich um Grundrechtseingriffe wie Unterbringung, Zwangsbehandlung, Fixierung, freiheitseinschränkende Maßnahmen, Eingriff in den Postverkehr, etc. Die Erfahrung zeigt, dass die Kliniken ihren Behandlungs- und Unterbringungsauftrag in der Regel fachgerecht ausführen.
In der Funktion der Fachaufsicht ist es auch Aufgabe des HMSI sicherzustellen, dass alle nach PsychKHG untergebrachten Patientinnen und Patienten über Beschwerdemöglichkeiten informiert werden.
Der Fachaufsicht obliegt die Einrichtung der fünf Besuchskommissionen sowie die regelhafte Kommunikation zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung in Hessen mit allen Beteiligten.
Im Hessischen Fachbeirat Psychiatrie sind alle an der psychiatrischen Versorgung beteiligten Organisationen, insbesondere Leistungsträger, Leistungserbringer, Sozialverbände und Psychiatrie-Erfahrene und Angehörige vertreten. Er berät die Landesregierung in Fragen der psychiatrischen Versorgung und dient der Koordination der verschiedenen Beteiligten des psychiatrischen Versorgungssystems.