Die Summe deckt durch die besondere Förderwürdigkeit etwa 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Baumaßnahmen ab, deren Kosten sich auf insgesamt knapp 134.000 Euro belaufen. Bürgermeister Dag Wehner nahm den Förderbescheid für die Stadt Fulda entgegen.
„Ich freue mich, dass wir als Landesregierung dazu beitragen können, dass auch kommunale Sehenswürdigkeiten mit Publikumsverkehr barrierefrei gestaltet und so für Menschen mit Einschränkungen problemlos nutzbar gemacht werden. Das kommt natürlich auch angesichts der Tatsache, dass Fulda den Hessentag 2026 ausrichtet, zur rechten Zeit. Denn Barrierefreiheit ermöglicht gleichberechtigte Teilhabe – und die haben wir auch als zentrales Anliegen in unserem Koalitionsvertrag verankert“, sagte Staatssekretärin Strube.
„Über die bereits eingebaute Aufzugsanlage des Schlossturms wird die Kaisersaalterrasse künftig barrierefrei erreichbar sein. Es ist nur konsequent, das Thema nun im Freiraum weiterzudenken. Wir freuen uns sehr, dass das Land uns auf dabei unterstützt, dass die schöne Gartenanlage im spätbarocken Stil für alle erlebbar wird “, betonte Bürgermeister Wehner.
Die Stadt plant, mit den Mitteln u.a. einen ertastbaren Geländeplan und verschiedene Orientierungspläne im Schlossgarten zu installieren. Zudem soll die Kaisersaalterrasse um ein Leitsystem sowie um eine Rampe für den Eingang zum Kaisersaal erweitert werden.
„Die UN-BRK ist und bleibt unsere Leitlinie. Ob Sehenswürdigkeit, Freizeiteinrichtung, Verwaltungsgebäude oder inklusiver Spielplatz – auf Grundlage unserer Förderrichtlinie schaffen wir gemeinsam mit den Kommunen inklusive Strukturen. Gerade vor dem Hintergrund unserer alternden Gesellschaft ist Inklusion ein gesamtgesellschaftliches Thema. Deshalb profitieren von Maßnahmen wie der hier in Fulda letztlich alle. Wir haben eine Menge geschafft, aber es bleibt auch noch viel zu tun. Ich lade alle Menschen in Hessen herzlich ein dazu, sich an diesem Prozess zu beteiligen“, so Staatssekretärin Strube weiter.
Hintergrund UN-BRK:
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention-BRK) ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland gültig. Die Hessische Landesregierung hat den Prozess zur Umsetzung der BRK von Beginn an nachhaltig unterstützt. Die Bildung einer Stabsstelle im Hessischen Sozialministerium, deren Verstetigung als Referat „Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention“ sowie die gemeinsame, durch das Hessische Sozialministerium und das Hessische Kultusministerium eingerichtete staatliche Anlaufstelle nach Art 33 der BRK sind Deutschlandweit wegweisend und tragen in hohem Maße dazu bei, dass die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen erfolgreich gelingt.