Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Hessen verlängert Regelungen für Nachbarschaftshilfe

Ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer können weiter ihre Hilfe anbieten und die Angebote zur Entlastung im Alltag bis zum 30. September 2022 abrechnen.

Lesedauer:2 Minuten

„Wir haben den Paragraphen 13a der Pflegeunterstützungsverordnung angepasst und ermöglichen dadurch, dass ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer hauswirtschaftliche Dienstleistungen bis 30. September unter erleichternden Bedingungen abrechnen können“, erklärt der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose. Das besondere dieser Regelung ist, dass ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und -helfer übergangsweise auch ohne Nachweis einer geeigneten Qualifizierung und ohne formelle Anerkennung bei den Pflegekassen Angebote zur Entlastung im Alltag, anbieten können. „Wir sorgen so dafür, dass ehrenamtliche Unterstützung, gerade für die Menschen, die es besonders zu schützen gilt, einfach möglich ist“, so Minister Klose weiter.

Ehrenamtliche Personen, die hauswirtschaftliche Dienstleistungen im Rahmen der Nachbarschaftshilfe anbieten und nach dem Pflegeversicherungsrecht abrechnen möchten, müssen folgendes beachten:

  • Sie dürfen nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sein.
  • Sie dürfen nicht mit ihr in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
  • Sie dürfen höchstens drei pflegebedürftige Personen je Kalendermonat unterstützen.
  • Sie dürfen für Leistungen nur eine zeitlich pauschalierte Aufwandsentschädigung verlangen.

Werden die genannten Voraussetzungen erfüllt, gelten die Angebote automatisch als anerkannt.

Ab Oktober 2022 Qualifizierung nötig

Ab dem 1. Oktober 2022 können Leistungen von Nachbarschaftshelferinnen oder Nachbarschaftshelfern nur noch über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden, wenn diese als Anbieterinnen und Anbieter nach der Pflegeunterstützungsverordnung durch die zuständige Anerkennungsbehörde anerkannt sind. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu der zuständigen Anerkennungsbehörde wird daher empfohlen.

Kontaktdaten der Anerkennungsbehörden

Eine Übersicht mit den Kontaktdaten der zuständigen Anerkennungsbehörden in Hessen sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: https://hessenlink.de/HMSI210Öffnet sich in einem neuen Fenster.

Hier finden Sie auch eine Rubrik mit den am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit den Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

Pressesprecherin

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fax

49 611 32719 4666

Sonnenberger Straße 2/2a, 65193 Wiesbaden

E-Mail: presse(at)hsm.hessen.de

Schlagworte zum Thema