Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Rund 5.200 Einrichtungen und Unternehmen haben gegenüber den zuständigen Gesundheitsämtern in den vergangenen Wochen ihre Meldungen abgegeben.

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Seit dem 16. März dieses Jahres gilt für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im medizinischen Bereich die vom Bund im Dezember 2021 beschlossene einrichtungsbezogen Impfpflicht. Kliniken, Pflegeeinrichtungen für Senior*innen, Praxen sowie ambulante Dienste sind danach verpflichtet, Mitarbeiter*innen, die bislang nicht geimpft sind oder bei denen Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise bestehen, beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

Rund 5.200 hessische Einrichtungen und Unternehmen haben gegenüber den zuständigen Gesundheitsämtern in den vergangenen Wochen ihre Meldungen abgegeben. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat für die Meldungen und das weitere Verfahren ein landesweites digitales Meldeportal eingerichtet, um den Austausch praktikabel und datensicher auszuführen.

Auch wenn noch nicht alle Verfahren abgeschlossen sind, kann eine bisher positive Bilanz gezogen werden.

Kai Klose Gesundheitsminister

„Besonders in den stationären Einrichtungen der Pflege, die seit Beginn der Pandemie besonders im Fokus stehen, ist die Bestandsaufnahme sehr positiv“, so der Minister weiter.

4,2 Prozent der rund 66.000 impfpflichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der stationären Pflege können als nicht geimpft gelten. Aber auch in den Kliniken und medizinischen Einrichtungen liegt der Anteil unter den zuvor prognostizierten zehn Prozent nicht Geimpfter: Dort erreicht der Anteil nicht geimpfter Personen 8 Prozent von rund 55.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Trotzdem ist jede und jeder nicht geimpfte Mitarbeitende eine und einer zu viel.

Kai Klose Gesundheitsminister

„Wir setzen deshalb gemeinsam mit den hessischen Gesundheitsämtern weiter darauf, alle Beschäftigten in den Einrichtungen von einer Impfung zu überzeugen. Dies dient nicht nur dem Selbstschutz, sondern vor allem dem Schutz besonders vulnerabler Menschen in Pflegeeinrichtungen und Kliniken, “so Klose abschließend.

Hintergrund

In Hessen wird die einrichtungsbezogene Impfpflicht stufenweise umgesetzt, wir befinden uns aktuell in Stufe 3.

Stufe 1 (bis 31.03.2022): Meldung der in der Einrichtung tätigen Personen ohne ausreichenden Immunitätsnachweis durch die Einrichtungsleitung an das zuständige Gesundheitsamt.

Stufe 2 (4-Wochen Frist): Die Gesundheitsämter fordern die gemeldeten Personen zur Vorlage ausreichender Immunitätsnachweise auf.

Stufe 3: Gehen innerhalb der gesetzten Frist keine ausreichenden Immunitätsnachweise ein, so kann das Gesundheitsamt ein Bußgeld verhängen. Es soll außerdem zu einer Impfberatung einladen und hieran anschließend ein Impfangebot unterbreiten.

Stufe 4: Das Gesundheitsamt prüft unter Einbeziehung der Einrichtung ein mögliches Tätigkeitsverbot. Dieses soll frühestens sechs Wochen nach Entscheidung des Gesundheitsamts wirksam werden. Werden keine oder keine geeigneten Nachweise vorgelegt, so ist die Erfüllung der Nachweispflicht binnen weiterer vier Wochen durch die Verhängung eines Zwangsgeldes zu erwirken und parallel ein Bußgeldverfahren einzuleiten. Gleichzeitig ist der Person ein Angebot für eine Impfberatung zu machen. Zum Abschluss der Impfberatung soll über die regionalen Impfangebote informiert werden. Sofern keine zwingenden Hinderungsgründe bestehen, ist dabei auch ein konkreter Impftermin in einer Impfstelle des Gesundheitsamts anzubieten. Gehen innerhalb der weiteren Frist keine oder keine geeigneten Nachweise ein, kommt die Anordnung eines Betretungs- oder Tätigkeitsverbots in Betracht (§ 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG). Ein Verstoß gegen eine entsprechende Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit sowohl der betroffenen Person als auch der Leitung der Einrichtung bzw. des Unternehmens (nach § 73 Abs. 1a Nr. 7f IfSG).

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

Pressesprecherin

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

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