Die Kommune ist die zentrale Akteurin bei der Ausgestaltung einer bedarfsgerechten Infrastruktur für ältere Menschen. Das Land hat die Aufgabe, Bedingungen zu schaffen, unter denen Kommunen die Aufgaben der Gestaltung von Infrastrukturen wahrnehmen und ausfüllen können.
Antragsberechtigt sind alle Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen, sofern nicht für gleichgelagerte Vorhaben in 2020 und 2021 eine Zuwendung gewährt wurde.
Seit 1993 erscheint in jeder Legislaturperiode ein Altersbericht zu einem seniorenpolitischen Thema. Der Bericht ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Seniorenpolitik des Bundes.