Fragen und Antworten zum Förderaufruf Senioren im Netz (SiN)

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Kommunale Gebietskörperschaften, die über eine Seniorenvertretung oder einen Seniorenbeirat verfügen.

Bis wann ist der Antrag zu stellen? / Mittelabruf? Verwendungsnachweis?

  • Anträge können bis zum 30.09.2023 gestellt werden.
  • Die geförderten Maßnahmen sind bis zum 31.12.2023 abzuschließen.
  • Der Abruf der Mittel ist bis zum 15.11.2023 möglich.
  • Nach Durchführung des Projekts ist dem Land Hessen bis zum 31.03.2024 ein Verwendungsnachweis mit Sachbericht über eine Zusammenfassung der Maßnahme(n) mit Angabe der an den Veranstaltungen teilgenommenen Personenzahl sowie einer inhaltlichen Bewertung vorzulegen.

Wo ist der Antrag einzureichen?

  • Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
    Abteilung II/Referat II 5 A Partizipation, Prävention, Digitalisierung
    Sonnenberger Straße 2/2a
    65193 Wiesbaden

Wie ist der Antrag einzureichen?

  • Der Antrag ist formlos unter Beifügung eines Kosten- und Wirtschaftsplans von kreisangehörigen Gebietskörperschaften über den Landkreis einzureichen. Idealerweise auch vorab per E-Mail an lebenimalter@hsm.hessen.de.
     

Welche Unterlagen sind einzureichen?

  • Konzept, aus dem sich neben dem Kosten- und Wirtschaftsplan u.a. die Grundlagen der durchzuführenden Weiterbildung sowie der zeitliche und kostenmäßige Umfang auf der Basis der im Förderaufruf festgelegten Zielbeschreibung (Nr. 1 des Förderaufrufs) ergeben.
  • Aussagen zum Netzwerkzugang / Räumlichkeiten zur Durchführung der Weiterbildung
  • Formlose Erklärung, dass das Projekt noch nicht begonnen wurde.
  • Formlose Erklärung, ob die Kommune vorsteuerabzugsberechtigt ist.
  • Angaben (Anzahl) zum beteiligten Personenkreis sowie zum zeitlichen Aufwand als Grundlage der Zahlung einer Aufwandsentschädigung, sind spätestens zum Zeitpunkt des Mittelabrufes vorzulegen.

Welche Kosten sind in welchem Umfang förderfähig?

Für die Anschaffung digitaler Ausstattung und Schulungsmaterialien wie z.B.:

  • Aufwendungen für geeignete seniorengerechte Tablets oder entsprechende Software
  • Flipchart
  • Webcam
  • Headset

sowie für Anwendungen zur

  • Durchführung von Maßnahmen und Schulungen;
    die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für an der Durchführung und Weiterbildung maßgeblich Beteiligte bis zur Höhe von 25 Euro je Unterrichtseinheit oder Einweisung (45 Minuten) sowie möglicher Kosten beispielsweise für die Herstellung von Flyern können bis zu 4.000 € als Landeszuwendung für das Jahr 2023 und Durchführung des Vorhabens beantragt werden.

 Welche Kosten sind nicht förderfähig?

  • Ausgaben, die nicht unmittelbar dem Zweck der Förderung zugeordnet werden können wie z.B.:
    Bewirtungen
  • Versicherungen
  • Hauptamtliches Personal zur temporären Unterstützung des Seniorenbeirats
  • Zurverfügungstellung geeigneter Räumlichkeiten einschließlich der damit einhergehenden Betriebskosten.