Versorgung und Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden

Schwerstkranke und sterbende Menschen haben - unabhängig von ihrem Lebensalter und ihrer Grunderkrankung- Anspruch auf eine palliative Versorgung. Die palliative Versorgung hat das Ziel, die Folgen einer Erkrankung und deren Begleiterscheinungen zu lindern, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Zudem geht es darum die individuelle Würde und die Selbstbestimmung schwerstkranker und sterbender Menschen und deren Bezugspersonen zu stärken, zu fördern und zu erhalten. Eine Palliativversorgung kann zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Stationären Hospiz erfolgen - darauf haben Krankenversicherte einen gesetzlichen Anspruch.

Versicherte haben außerdem einen Anspruch auf individuelle Beratung und Unterstützung ihrer Krankenkasse bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen und Angeboten der Palliativversorgung und Hospizarbeit. Dabei sollen sie auch allgemein über Möglichkeiten persönlicher Vorsorge für die letzte Lebensphase, insbesondere zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, informiert werden.

Dem Wunsch schwerstkranker wie auch sterbender Menschen in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung sowohl medizinisch als auch pflegerisch betreut werden und umfassend begleitet zu werden, wird durch die ambulante Palliativversorgung (z.B. durch die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung - SAPV und Allgemeine Ambulante Palliativversorgung - AAPV z.B. durch den Hausarzt und ambulanten Pflegedienst) und der ambulanten Hospizarbeit entsprochen. Damit kann ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Tod in der eigenen Häuslichkeit, ohne oder bestmöglich gelinderten Schmerzen und weiteren Belastungen, ermöglicht werden.

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