Hessen schafft und unterhält Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende. Grundlage ist das Gesetz. Nach ihrer Ankunft durchlaufen Asylsuchende zunächst das „Ankunftszentrum Gießen“. Dort sind alle Maßnahmen zur Erstaufnahme von Geflüchteten gebündelt. Nach dem Aufnahmeprozess werden sie zu den einzelnen Erstaufnahmestandorten weitergeleitet.
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