Eine jugendliche Frau erklärt engagiert ein Thema

Jugendbeteiligung

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Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung ist an verschiedenen Stellen gesetzlich verankert (z.B. in der UN-Kinderrechtskonvention). Es gilt, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei der Gestaltung ihres Lebensraums aufzugreifen. Sie sollen ihre Interessen in die Planungs- und Entscheidungsprozesse des Gemeinwesens einbringen können. Dies ist auch in der Hessischen Gemeindeordnung festgelegt. In Hessen gibt es sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene verschiedene Modelle und Projekte, um Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und zu stärken. Jugendbeteiligung kann auf verschiedenen Ebenen (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Land, Bund) und in verschiedenen Formen (Parlament, Forum, Kongresse, Digitale Beteiligung) stattfinden.

Förderaufruf

Aktuell ruft das Hessische Ministerium für Soziales und Integration zur Antragsstellung für ein Projekt zur Förderung einer Beratungsstruktur für kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung auf.

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