Vom 15. Mai bis 11. September 2026 können Vorschläge zu inspirierenden Menschen oder Gruppen, die unsere Gesellschaft mit ihrem sozialen Engagement auf besonders herausragende und beispielhafte Weise bereichern, eingereicht werden. Vorschlagsberechtigt sind Kommunen, Institutionen, Vereine, kirchliche Einrichtungen und Glaubensgemeinschaften, aber auch Privatpersonen. Wichtig ist, dass die als Preistragende vorgeschlagenen Personen oder Gruppen nicht zum engeren Familienkreis der Vorschlagenden gehören. Auch Selbstvorschläge sind ausgeschlossen.
Nachdem die Vorschlagsphase beendet ist, wählt eine Fachjury die Preistragenden aus. Am 4. Dezember 2026 werden die Auszeichnungen im Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales durch Frau Staatsministerin Hofmann überreicht und die Prämierten der Öffentlichkeit bekannt gegeben.