Statue von Justizia vor blauem Himmel

Behinderten-Gleichstellungsgesetz

Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe

Am 24. Dezember 2004 ist das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) in Kraft getreten. Damit ist Hessen einen weiteren großen Schritt bei der Verwirklichung des Rechts auf Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen gesellschaftlichen Bereichen gegangen. Das Gesetz gilt für alle Behörden des Landes Hessen und hat folgende Besonderheiten:

  • Das allgemeine Benachteiligungsverbot,
  • die Barrierefreiheit,
  • das Bereitstellen von Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren, insbesondere auch Gebärdensprachdolmetscher sowie
  • die Verpflichtung, Belange von Frauen mit Behinderungen besonders zu berücksichtigen.

Eingeführt wurde, dass alle öffentlichen Einrichtungen zur Erziehung und Bildung die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung am Leben der Gesellschaft fördern und ihnen gemeinsame Lern- und Lebensfelder bieten. Die Leitlinie der hessischen Politik für Menschen mit Behinderungen war und ist es, behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen in unserem Land die Hilfen, Dienste und Einrichtungen in ausreichender Zahl und Qualität zur Verfügung zu stellen. Ziel ist, die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegen zu wirken.

Am 19. Juni 2019 hat der Hessische Landtag das Behinderten-Gleichstellungsgesetz letztmalig geändert. Es wurde unter anderem festgeschrieben, dass das Land Hessen erstmals eine hauptamtliche Behindertenbeauftragte für die Dauer der Wahlperiode beruft. Seit dem 1. März 2020 nimmt Frau Rika EsserÖffnet sich in einem neuen Fenster dieses Amt wahr.

Daneben setzt sich seit dem 21. September 2018 die Landesbeauftragte für barrierefreie Informationstechnik Prof. Dr. rer. nat. Erdmuthe Meyer zu BextenÖffnet sich in einem neuen Fenster für Umsetzung und Einhaltung der EU-Richtlinie 2016/2102 ein. Sie ist zugleich Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle beim Regierungspräsidium Gießen.

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