Seit April 2023 ist das Gesetz zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt und damit Hessens erstes Integrations- und Teilhabegesetz in Kraft.
Mehr Verbindlichkeit für die hessische Integrationspolitik
In Hessen gelten für die Integrations- und Teilhabepolitik nun verbindlichere Regeln. Mit dem neuen Gesetz werden erstmals die Grundsätze und Ziele der hessischen Integrations- und Teilhabepolitik gesetzlich verankert: Die Verbesserung der Chancengerechtigkeit, der Teilhabe aller Menschen in Hessen und das respektvolle Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft mit ihren unterschiedlichen Bedarfen. Denn Chancengerechtigkeit und Teilhabe sind für Menschen mit Migrationsgeschichte leider noch immer nicht gegeben. Die hessische Landesregierung ist bestrebt dies zu ändern.
Was steht im Hessischen Integrations- und Teilhabegesetz?
Das erste Hessische Integrations- und Teilhabegesetz hat unter anderem folgende Ziele:
- den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt fördern,
- die chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte verbessern,
- ein gemeinsames Verständnis des Zusammenlebens in der Migrationsgesellschaft, in der die Würde eines jeden Menschen an erster Stelle steht, fördern,
- die Landesverwaltung weiter für die Vielfalt der Bevölkerung öffnen und Kommunen und zivilgesellschaftliche Organisationen bei ihrem Öffnungsprozess weiter unterstützen,
- die Integration und Teilhabe fördernde Strukturen auf Landes- und Kommunalebene sichern und weiterentwickeln.
Zur Erreichung dieser wurden bewährte Strukturen in Hessen verankert. Festgeschrieben wurde auch ein gemeinsames Integrationsverständnis. Mit der Einführung des Begriffs „Menschen mit Migrationsgeschichte“ soll die Sichtbarkeit und Repräsentanz von Menschen, die rassistisch diskriminiert werden, erhöht werden.
Weitere Informationen zu den Inhalten des Hessischen Integrations- und Teilhabegesetz, ein FAQ und Erklärvideos finden Sie auf dem IntegrationskompassÖffnet sich in einem neuen Fenster