Förderaufruf Integrationsbonus

Der hohe Fachkräftebedarf betrifft alle Lebensbereiche und Branchen in Deutschland und auch alle Kreise und kreisfreien Städte in Hessen. Allein in Hessen fehlen Prognosen zufolge bis 2030 ca. 240.000 Fachkräfte, insbesondere in der Sozialwirtschaft.

Wegen des demografischen Wandels ist Hessen neben der Ausschöpfung der inländischen Potentiale bei der Abmilderung des Fachkräftemangels auch auf internationale Fachkräfte angewiesen. Zu beachten ist dabei, dass nur mit einer guten fachlichen und sozialen Integration auch die berufliche Anerkennung erfolgsversprechend verlaufen und eine nachhaltige Bindung an den Standort Hessen und die Einrichtung/ den Betrieb gelingen kann. Da die Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe ebenso wie die pflegerische Versorgung schon heute besonders stark vom Fachkräftemangel betroffen sind, werden die Einrichtungen und Betriebe in diesen Bereichen mit dem Integrationsbonus bei der Weiterentwicklung betrieblicher und sozialer Integrationsmaßnahmen für internationale Fachkräfte im beruflichen Anerkennungsverfahren gezielt unterstützt.

Jetzt Antrag auf Förderung stellen:

Integrationsbonus für Einrichtungen und Betriebe in Engpassberufen zur Weiterentwicklung betrieblicher und sozialer Integrationsmaßnahmen für internationale Fachkräfte im beruflichen Anerkennungsverfahren (Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, pflegerische Versorgung).

Zielsetzung

Der hohe Fachkräftebedarf betrifft alle Lebensbereiche und Branchen in Deutschland und auch alle Kreise und kreisfreien Städte in Hessen. Allein in Hessen fehlen bis 2030 ca. 240.000 Fachkräfte, insbesondere auch in der Sozialwirtschaft. Der Arbeitsmarkt hat sich verändert. Nachfragetreiber ist vor allem der altersbedingte Ersatzbedarf. Mehr Menschen steigen altersbedingt aus dem Erwerbsleben aus als neue hinzukommen. Die Ausschöpfung internationaler Potentiale ist hierbei von besonderer Bedeutung. Die Sicherung der Fach- und Arbeitskräftebasis ist für Hessen zentral, um das Land als lebenswerten Wirtschafts-, Technologie-, Innovations-, Arbeits-, und Bildungs- und Lebensstandort zu sichern und auszubauen. Angesichts des demografischen Wandels und seiner Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitswelt sind Fach- und Arbeitskräftesicherung eine dauerhafte gesamtgesellschaftliche Zukunftsaufgabe von strategischer Bedeutung und allgemeinem wirtschaftlichen Interesse. Die Landesregierung hat die Fach- und Arbeitskräftesicherung zu einem Schwerpunkt ihrer Regierungsarbeit erklärt. Ziel ist es, möglichst viele Potentiale im In- und Ausland abzuschöpfen. Verschiedene Branchen und auch einzelne Arbeitgeber mit Personalbedarf haben bereits heute Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden. Insbesondere in den Berufsfeldern Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe sowie pflegerische Versorgung besteht ein hoher Personalbedarf. Die Antragszahlen im Bereich der beruflichen Anerkennung ausländischer Abschlüsse, insbesondere in den reglementierten Engpassberufen (Kinder- und

Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, pflegerische Versorgung) steigen in Hessen stetig. Die betriebliche Integration internationaler Fachkräfte sowie die Weiterentwicklung und Umsetzung der damit verbundenen Integrationsmaßnahmen ebenso wie die Etablierung einer betrieblichen Willkommenskultur bindet zusätzliche Personalressourcen innerhalb der Einrichtungen und Betriebe (begleitende Fachkräfte und/ oder Personalabteilung). Einrichtungen oder Betriebe mit bis zu 100 Beschäftigten, die im Bereich von Engpassberufen tätig sind und Erfahrungen mit dem betrieblichen Teil der beruflichen Anerkennungsverfahren haben, sollen bei ihrem Engagement bei der Erschließung wichtiger Auslandspotentiale unterstützt und Anreize geschaffen werden, ihre betrieblichen Maßnahmen zur Integration internationaler Fachkräfte weiterzuentwickeln und auszubauen. Nur mit einer guten fachlichen und sozialen Integration kann die berufliche Anerkennung erfolgsversprechend verlaufen und eine nachhaltige Bindung an den Standort Hessen und die Einrichtung/ den Betrieb gelingen und die betriebliche Willkommenskultur unterstützt werden. Das Land Hessen unterstützt mit dem Integrationsbonus die Weiterentwicklung und den Ausbau betrieblicher Maßnahmen zur Integration internationaler Fachkräfte.

Art und Umfang der Förderung

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes. Über die Zuwendung wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel entschieden. Gegenstand der Förderung ist die Gewährung eines einmaligen Zuschusses zu Personalausgaben für begleitende Fachkräfte und/ oder Mitarbeitende der Personalabteilung, die entstehen um Maßnahmen der sozialen und betrieblichen Integration von internationalen Fachkräften weiterzuentwickeln und umzusetzen. Der Bewilligungszeitraum beträgt ab Datum des Zuwendungsbescheids 12 Monate. Die Höhe des einmaligen Zuschusses ist auf Personalkosten in Höhe von maximal 12.000 Euro für den Projektzeitraum beschränkt.

Die Antragsfrist endet am 30. September 2025 (Ausschlussfrist).

Kontakt

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Stabsstelle Fachkräfte für Hessen
Frau Benthin (Tel.: 0611 / 3219 - 3223)
Frau Sudheimer (Tel.: 0611 / 3219 - 3317)
E-Mail: Fachkraeftesicherung@hsm.hessen.de

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