Gender Mainstreaming - Chancengleichheit
Für ein zukunftsfähiges Hessen gilt es, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf allen politischen Ebenen und in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen.
Gender Mainstreaming – Leitprinzip der Geschlechtergerechtigkeit
Die Chancengleichheit von Frauen und Männern herzustellen ist das Ziel von Gender Mainstreaming. Gender Mainstreaming ist die systematische Einbeziehung der jeweiligen Situation, der Prioritäten und der Bedürfnisse von Frauen und Männern in allen politischen Handlungsfeldern bei Planung, Durchführung und Auswertung von Maßnahmen. Dabei sind die unterschiedlichen Auswirkungen gesellschaftlicher und politischer Entscheidungen auf Frauen und Männer zu berücksichtigen. Oftmals bestehen unterschiedliche Lebenssituationen und Interessen bei Frauen und Männern.
Diese möglichen Unterschiede sind zu beachten. Stellt sich bei der Analyse heraus, dass Frauen ungleich behandelt werden, ist eine Änderung und Verbesserung der Situation zu erreichen.
So ist zum Beispiel die Verbesserung der Situation von Frauen im Erwerbsleben ein Schwerpunkt bei der Herstellung der Chancengleichheit. Hierzu gibt es in Hessen vielfältige Angebote, wie z.B.
- die Förderung der Lohngleichheit,
- die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und für Männer und
- die Frauengesundheit.
Rechtliche Grundlagen
- Grundgesetz (Artikel 3 Abs. 2 GG)
- Hessische Verfassung (Paragraf 1 Absatz 2 Verfassung des Landes Hessen)
- Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen in der öffentlichen Verwaltung und der Vertrag von Lissabon.
Der Vertrag von Lissabon hat in Art. 8 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Chancengleichheit als durchgängiges Leitprinzip (Gender Mainstreaming) festgeschrieben. Dieser Grundsatz gilt auch in Hessen. Die Hessische Landesregierung hat deshalb ausdrücklich das Leitprinzip der Europäischen Union zur Chancengleichheit der Geschlechter in die Präambel der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Staatskanzlei, der Ministerien des Landes Hessen sowie der Hessischen Landesvertretung (Landesvertretung Berlin) (GGO) aufgenommen. Dieses Leitprinzip liegt allen Handlungen, Verfahrensweisen und Entscheidungen zu Grunde. Es gilt also auf allen Ebenen und in allen Aufgabenbereichen der Hessischen Landesregierung und Verwaltung. Dazu gehören z.B. Gesetzgebungsverfahren, Landesinitiativen, Aktivitäten, Maßnahmen und Projekte auf Landesebene.
Der Vorbildfunktion der öffentlichen Verwaltung entsprechend ist Gender Mainstreaming, das auch Leitprinzip der Geschlechtergerechtigkeit genannt wird, ausdrücklich in Paragraf 4 Absatz 1 Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (HGlG) aufgeführt. Es ist deshalb auch in dem Geltungsbereich des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes anzuwenden (Paragraf 2 HGlG).