Freiwilligendienste

Seit 1964 gibt es nun schon das Freiwillige Soziale Jahr. Jugendliche machen ein Jahr Dienst in einer sozialen Einrichtung, probieren sich aus, orientieren sich und bringen den Menschen, für die sie im Einsatz sind, mehr Lebensqualität und sehen mindestens 25 Seminartage vor.

Jünger ist das Freiwillige Ökologische Jahr, bei dem sich junge Frauen und Männer gezielt für Umweltprojekte engagieren. Die Rahmenbedingungen für diese beiden Vollzeit-Dienste sind bundeseinheitlich im Jugendfreiwilligendienstegesetz geregelt.

Informationen rund um das Freiwilliges Soziales Jahr in Hessen finden Sie auch auf folgender Webseite:

2006 kam ein neues Format hinzu: der generationenübergreifende Freiwilligendienst, der inzwischen als Freiwilligendienst aller Generationen definiert ist und auch Menschen jenseits des jugendlichen Alters einen verbindlich geregelten Dienst mit weniger Wochenstunden und dem Anspruch auf Qualifizierung anbietet.In Hessen wird dieser Freiwilligendienst im Unterschied zu anderen Bundesländern nach dem Auslaufen der Bundesförderung mit Landesmitteln weiter gefördert. Wie sinnvoll diese Entscheidung war, zeigt die aktuelle Dokumentation der letzten Fachtagung zu diesem Freiwilligendienst im Herbst 2017.

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht und damit zwangsläufig auch des Zivildienstes wurde ein weiterer neuer Dienst als Ersatz für den Zivildienst ins Leben gerufen und gesetzlich verankert: der Bundesfreiwilligendienst. Die Rahmenbedingungen sind in vielen Punkten mit denen der Jugendfreiwilligendienste vergleichbar, aber nicht identisch. Der neue freiwillige Dienst wendet sich im Unterschied zum Pflicht-Zivildienst an beide Geschlechter und auch an Erwachsene.

Allen Freiwilligendiensten ist gemeinsam, dass zwischen den Freiwilligen und den Einsatzstellen oder Trägern Einsatzort und –zeit vertraglich festgelegt werden.

Vera Worgull
Abteilung Soziales/ Referat IV 2
Bürgerschaftliches Engagement/Ehrenamt
E-Mail: Vera.Worgull@hsm.hessen.de