Mandate, Mitgliedschaften und Nebentätigkeiten
Institution | Funktion | Einkünfte / Entschädigung pro Jahr |
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Hochtaunus-Kliniken gGmbH | Mitglied des Aufsichtsrats | 50 Euro Sitzungsgeld je Sitzung |
AWO Oberursel | Vorstandsvorsitzende | keine |
AWO Hochtaunus | Vorstandsvorsitzende | keine |
SPD Hessen-Süd | Beisitzerin/ Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand | keine |
SPD Hochtaunus | stellv. Vorstandsvorsitzende | keine |
SGK Hessen | Beisitzerin im Vorstand | keine |
AfK Hessen | Beisitzerin im Vorstand | keine |
Allgemeiner Hinweis:
Gemäß § 1 Abs. 6 des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung gelten die beamtenrechtlichen Vorschriften über die Abführung von Vergütungen aus Nebentätigkeiten entsprechend. Somit sind Vergütungen, die durch den Ministerpräsidenten sowie die Staatsministerinnen oder Staatsminister für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder dem ihm gleichstehenden Dienst bezogen werden, nach § 3 Abs. 1 der Nebentätigkeitsverordnung an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie 6.150,00 Euro für das Kalenderjahr übersteigen.