Landesjugendamt

In Hessen werden die Aufgaben des Landesjugendamtes gemäß § 85 Abs. 2 SGB VIII durch das Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales wahrgenommen. Diese umfassen insbesondere die Unterstützung und Begleitung der öffentlichen und freien Jugendhilfe beispielsweise durch Beratung, Förderung oder Fortbildungsmaßnahmen. Zudem gehört zu den Kernaufgaben der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (§§ 45 ff. SGB VIII). Dabei arbeitet das Landesjugendamt gemäß §§ 15 ff. HKJGB mit den Jugendämtern der Landkreise, kreisfreien Städte und Sonderstatusstädte in Hessen zusammen.

Das Landesjugendamt besteht aus dem Landesjugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Landesjugendamts. Die Arbeit des Landesjugendhilfeausschusses wird von den Fachausschüssen Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit und Jugendhilfeplanung begleitet.

Die Leitung der Verwaltung des Landesjugendamts obliegt der Leitung der Abteilung II „Frauen, Kinder und Jugend“. Die Aufgaben der Verwaltung werden in den Fachreferaten der Abteilung II bearbeitet:

  • II 1 A/B: Frühkindliche Bildung, Kindertagesbetreuung, Schutz von Kindern in Kindertageseinrichtungen (§ 45 SGB VIII).
  • II 2: Jugendgremienarbeit, Landesjugendhilfeausschuss, Vertretung des Landesjugendamts in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.
  • II 3: Jugend (Jugendarbeit, Jugendschutz), Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung), Grundsatzangelegenheiten pädagogischer Fachkräfte, Schutz von Kindern und Jugendlichen in (teil-)stationäre Einrichtungen (§ 45 SGB VIII), Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII), Konsultationsverfahren gem. Brüssel IIb-Verordnung.
  • II 4: Schutz und Prävention vor Gewalt.

Zur Abteilung gehört auch die Landesbeauftragte für Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen.

Angelegenheiten der unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern werden in der Abteilung V „Flucht und Integration“ bearbeitet. Die Erlaubniserteilung zur Übernahme von Vereinsvormundschaften (§ 54 SGB VIII) erfolgt durch das Hessische Ministerium für Familien, Senioren, Gesundheit, Pflege und Sport. Dieses ist auch zuständig für die Aufgabenbereiche Familie, Frühe Hilfen, Adoption und Kinderschutz.

Weitere Informationen zu den einzelnen Aufgabenbereichen des Landesjugendamts finden Sie unter folgendem Link: Kinder und Jugendliche | soziales.hessen.de

Informationen zum Landesjugendhilfeausschuss Hessen finden Sie unter folgendem Link: Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) Hessen | FamilienatlasÖffnet sich in einem neuen Fenster

Informationen zu den Themenfeldern Familie, Frühe Hilfen, Adoption und Kinderschutz finden Sie hier: Familie | familie.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Das Portal „Familienatlas Hessen“ bietet umfangreiche Informationen rund um das Thema Familie, Kinder und Jugend: Startseite | FamilienatlasÖffnet sich in einem neuen Fenster

Das Landesjugendamt wirkt mit in den Gremien der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. Informationen zu deren Arbeit finden sich hier: BAG Landesjugendämter - BAG Landesjugendämter (bag-landesjugendaemter.de)Öffnet sich in einem neuen Fenster