Menschen, die Diskriminierungen erleben, fühlen sich nicht selten ohnmächtig und alleingelassen. Häufig treten Diskriminierungserfahrungen im Zusammenhang mit bestehenden Abhängigkeitsverhältnissen auf – sie können sich etwa in einem Arbeitsverhältnis ereignen. Erschwerend kommt hinzu, dass oftmals ein Bewusstsein dafür fehlt, wann eine Handlung diskriminierend ist und das Wissen, welche Rechte Betroffenen zustehen und wo sie Unterstützung erhalten können.
Ein guter Zugang zu professionalisierten Antidiskriminierungsberatungsstellen ist daher wichtig, um sich gegen Benachteiligungen zur Wehr zu setzen, Lösungen zu finden und mit dem Erlebten umzugehen.
Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales fördert daher hessenweit unabhängige und kostenlose Beratungsstellen, die eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung anbieten.
Menschen, die sich aufgrund rassistischer Zuschreibungen, ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres (Lebens-)Alters oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt fühlen, können sich vertrauensvoll an diese Stellen wenden. Grundlage der Beratungsarbeit ist unter anderem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier:
https://antidiskriminierung.hessen.de/beratungÖffnet sich in einem neuen Fenster