Mit dem Präventionsgesetz wurden 2015 die Mindestanforderungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Kitas um das Themenfeld Gesundheitsförderung erweitert. Kitas sind verpflichtet, ein gesundheitsförderndes Lebensumfeld in ihrer Einrichtung zu unterstützen.
Gesundheitsförderung soll dort wirken, wo Menschen leben, lernen und arbeiten, und damit auch zur Schaffung von gesundheitlicher Chancengleichheit beitragen. Hierbei werden die Kinder, die Eltern und die Fachkräfte der Einrichtung in den Blick genommen. Diese umfangreiche Querschnittsaufgabe erfordert die Zusammenarbeit aller im Setting Beteiligten in Kooperation mit weiteren relevanten Akteurinnen und Akteuren der Lebenswelt.
Um die Entwicklung einer gesunden Lebenswelt in der Kita zu unterstützen, wurde in Kooperation zwischen dem Hessischen Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) und der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. (HAGE) das Modellprojekt „Gesundheitsfördernde Kita“ entwickelt. Seit 2017 werden auf der Basis des Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen (BEP) verschiedene Fortbildungen und Materialien zur Gesundheitsförderung und Beratungen für Träger angeboten.
Seit 2023 werden alle Angebote dazu in der Fachstelle „Gesundheitsfördernde Kita – auf der Grundlage des BEP“Öffnet sich in einem neuen Fenster gebündelt und koordiniert.