Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Angebote zur Inklusionsberatung für Betriebe in ganz Hessen

Die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende niedrigschwellig bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten.

Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bietet Arbeitgeber*innen eine Möglichkeit der Personalrekrutierung, der vor dem Hintergrund von Fachkräftemangel und demographischem Wandel wachsende Bedeutung zukommt. Leider nutzen noch nicht alle Betriebe die Chancen, die sich durch Inklusion auf dem Arbeitsmarkt bietet: „Ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber*innen zählt noch immer zu den sogenannten Nullbeschäftigern – das heißt, sie beschäftigen keine Menschen mit Behinderungen“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose. „Ausschlaggebend für die zögerliche Haltung ist oft fehlendes Wissen beispielsweise über bestehende Unterstützungsangebote. Deshalb sind neue Impulse wie die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA), die darüber aufklären und Unternehmen beratend zur Seite stehen, sinnvoll – sie sollten jetzt auch von den Unternehmen in Anspruch genommen werden.“

Um sich ein genaues Bild von der Arbeit der EAA-Fachberater*innen zu machen, hat Minister Klose am Mittwoch die Beratungsstelle der Werkgemeinschaft e.V. in Wiesbaden besucht: „Hier informiere ich mich aus erster Hand über die Arbeit der Einheitlichen Ansprechstellen. Gerade Betriebe, die die Dienste der EAA bereits in Anspruch genommen haben, sind als Multiplikator*innen wichtig, damit die Möglichkeit der Beratung zu Inklusion im Arbeitsleben bekannter und häufiger genutzt wird. Denn Menschen mit Behinderung sind noch immer überdurchschnittlich oft von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Dieses Potenzial an erfahrenen, arbeitswilligen Menschen können wir in Zeiten des Fachkräftemangels nicht ungenutzt lassen“, so Klose.

Die EAA wurden im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes als Aufgabe der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben etabliert. Die dort tätigen Fachberater*innen stehen Arbeitgeber*innen in Hessen bei Fragen rund um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Rede und Antwort. „Die EAA zeigen Fördermöglichkeiten auf, unterstützen konkret bei der Beantragung und verweisen auf die speziellen Angebote der Agenturen für Arbeit, des Integrationsamts, der Integrationsfachdienste und weiterer Institutionen“, sagt Thomas Niermann, Leiter des Integrationsamts beim Hessischen Landeswohlfahrtsverband (LWV).

In den vergangenen Monaten haben die EAA in Trägerschaft von Integrationsfachdiensten, dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. sowie dem Bildungswerk der nordhessischen Wirtschaft gGmbH in den 26 hessischen Gebietskörperschaften ihre Arbeit aufgenommen. Finanziert werden sie durch das Integrationsamt des LWV aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe. Diese Abgabe müssen Unternehmen entrichten, wenn sie ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen.

Detaillierte Informationen zur Arbeit der EAA finden sich auf www.eaa-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster – außerdem werden hier vom Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft Informationen zu Fortbildungsangeboten zur Schulung der Fachberater*innen und zur Bekanntmachung der Einheitlichen Ansprechstellen zur Verfügung gestellt.

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

Pressesprecherin

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