„Digitale Formate werden besonders von jüngeren Menschen nachgefragt. Um auch in Zukunft als Ansprechstelle für junge Menschen zur Verfügung zu stehen und damit dem gesetzlichen Beratungsauftrag gerecht zu werden, ist das Blended Counseling, das Präsenzberatung mit virtuellen Methoden kombiniert, ein guter und zeitgemäßer Weg“, sagte Sozial- und Integrationsminister Kai Klose im Rahmen der Auftaktveranstaltung.
Niedrigschwelliger Zugang
Beim Blended Counseling wird die Präsenzberatung um virtuelle Instrumente wie Videochats, E-Mails, Chats und Telefonate erweitert. Dadurch wird auch Personengruppen ein niedrigschwelliger Zugang zur Beratung angeboten, die sie in Präsenz kaum wahrnehmen könnten – etwa Mütter mit mehreren Kindern im ländlichen Raum, Schwangere, die liegen müssen oder Menschen, die sich scheuen, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Ziel des Projekts ist, Blended Counseling möglichst flächendeckend in Hessens Beratungsstellen einzuführen.
Das Projekt wird von der Liga der freien Wohlfahrtspflege e.V. unter wissenschaftlicher Begleitung durch das Institut für E-Beratung der Technischen Hochschule Nürnberg durchgeführt und läuft bis Ende 2024. Am Ende der Projektlaufzeit steht ein hessenweiter Leitfaden einschließlich einheitlicher Qualitätsstandards als Handreichung für die Qualifizierung und Anwendung.
Digitale Medien sinnvoll verzahnen
Das Projekt wird aus dem Budget der Digitalministerin mit 500.000 Euro gefördert. Für die Förderung der Hard- und Software stellt das Digitalministerium weitere 150.000 Euro zur Verfügung. „Der trägerübergreifende Ansatz des Projekts – ein Novum in diesem Bereich – ist besonders überzeugend. Für die Fachkräfte in den Beratungsstellen kann es ein zusätzlicher Anreiz sein, sich für eine Beschäftigung in Hessen zu entscheiden und mit modernen Methoden zu arbeiten“, sagte Minister Klose. „Hybride Beratung, insbesondere bei so sensiblen Themen, bietet eine große Chance. Sie kann bei Bedarf tatsächlich anonym erfolgen, sie kann unabhängig des Ortes erfolgen und ist losgelöst von der Mobilität der Ratsuchenden. Hier kann Digitalisierung einen echten Unterschied machen und so können die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt gestellt werden“, fügte Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hinzu.
Hintergrund:
Jeder hat das Recht, sich in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer Beratungsstelle auf Wunsch anonym informieren und beraten zu lassen (§ 2 Abs. 1 SchKG). Das Gleiche gilt für die Schwangerschaftskonfliktberatung (§ 5 SchKG).
Die Länder haben für diese Beratungsstellen ein ausreichendes, wohnortnahes und plurales Angebot sicherzustellen (§ 4 Abs. 1 SchKG). In Hessen werden dafür daher aktuell 157,38 Vollzeitberatungspersonalstellen gefördert.