Wo kann ich Tarifauskünfte erhalten?
- Arbeitgeber, die Mitglied des tarifabschließenden Arbeitgeberverbandes sind, erhalten Tarifverträge von ihrem Verband.
- Beschäftigte, die Mitglied der tarifabschließenden Gewerkschaft sind, erhalten Tarifverträge von ihrer Gewerkschaft.
- Tarifgebundene Arbeitgeber sind verpflichtet, die für ihren Betrieb maßgeblichen Tarifverträge an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
- Allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge sind auf der Seite des ZollsÖffnet sich in einem neuen Fenster einsehbar. Sofern ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt und daher zwingend anzuwenden ist, können die davon betroffenen Arbeitgeber und Beschäftigten von den Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverband und Gewerkschaft) eine Abschrift des Tarifvertrages gegen Erstattung der Selbstkosten verlangen. Die rechtlichen GrundlagenÖffnet sich in einem neuen Fenster für allgemeinverbindliche Tarifverträge hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammengestellt.
- Mindestarbeitsbedingungen und Mindestlohn auf der Seite des ZollsÖffnet sich in einem neuen Fenster.
- Informationen über die Tarifverdienste in einzelnen Branchen und Regionen sowie über wichtige tarifliche Regelungen auf der Seite des Statistischen BundesamtesÖffnet sich in einem neuen Fenster.
- Bei dem Tarifregister des Landes Hessen.
Auf Anfrage erteilt das Tarifregister Auskünfte:
- über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Tarifverträgen für eine bestimmte Branche,
- über die jeweiligen Tarifvertragsparteien einzelner Tarifverträge und deren Anschriften (Wer hat den Tarifvertrag auf Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite abgeschlossen?),
- über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung sowie
- über Inhalte und Einzelbestimmungen aus Tarifverträgen.
- Außerdem besteht nach telefonischer Terminabsprache ein persönliches Einsichtsrecht in die registrierten Tarifverträge.
Da das Verfügungsrecht über die Tarifverträge bei den Tarifvertragsparteien liegt, werden vom Tarifregister des Landes Hessen Tarifverträge nicht weitergegeben bzw. übersandt.
Rechtsauskünfte werden vom Tarifregister nicht erteilt. Hierzu wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt, an sonstige dafür autorisierte Stellen oder – wenn Sie Mitglied sind – an Ihre Gewerkschaft oder Ihren zuständigen Arbeitgeberverband.
Keine Auskunft erteilt das Tarifregister (außer in den Fällen der Amtshilfe):
- aus Firmentarifverträgen sowie
- aus den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst (TV-H, TVöD etc. - diese sind im Buchhandel, in Bibliotheken etc. erhältlich).
Welche Angaben benötigt das Tarifregister, um Ihnen eine Auskunft erteilen zu können?
Tarifverträge werden nicht für Berufsgruppen, sondern für Wirtschaftsbereiche / Branchen abgeschlossen Unbedingt erforderlich ist deshalb die Angabe des Wirtschaftsbereichs / der Branche, in der Sie arbeiten.