Der Auf- und Ausbau ambulanter Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen wird in Hessen seit Jahren durch eine landesweite Fachkommission auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Land Hessen, den kommunalen Spitzenverbänden sowie dem Landeswohlfahrtsverband Hessen nach § 3 b des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (HAG / SGB XII) in Zusammenarbeit mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen sowie mit privaten Einrichtungsträgern koordiniert und unterstützt.
Die Fachkommission trägt dafür Sorge, den quantitativen und qualitativen Ausbau ambulant betreuter Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu begleiten, Empfehlungen zu grundsätzlichen Fragestellungen zu geben und die Gewährleistung landesweit einheitlicher Hilfestandards zu fördern.
Dies geschieht auch durch den vorliegenden Bericht, der Daten der stationären, teilstationären und ambulanten Leistungen der Eingliederungshilfe sowie ergänzender Leistungen der Gebietskörperschaften und des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen beinhaltet sowie einen Kostenvergleich zu anderen ambulanten, teilstationären und stationären Betreuungsformen. Darüber hinaus werden diese Daten einer Bewertung und Analyse zugeführt.