Auf Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages und entsprechender Verabschiedung der Beschlussempfehlung durch den deutschen Bundestag konstituierte sich am 17. Februar 2009 der Runde Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“. Zu seinen Zielen und Aufgaben gehörten unter anderem die Aufarbeitung der Heimerziehung unter den damaligen rechtlichen, pädagogischen und sozialen Bedingungen und die Prüfung von Hinweisen auf Betroffenen zugefügtes Unrecht. Die Lösungsansätze des Runden Tisches umfassen sowohl immaterielle als auch materielle Formen der Aufarbeitung und Wiedergutmachung.
Auf Anregung des Runden Tisches wurde ein Hilfesystem für die ehemaligen Heimkinder aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen. Für Menschen, die als Kinder oder Jugendliche in den Jahren 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebrachtwaren und dort Leid und Unrecht erfahren haben, gibt es bisher kein solches Hilfesystem. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 16. Juni 2016 für Bund und Länder entschieden, dass aus Respekt gegenüber dem Schicksal der Betroffenen und aus Gründen der Gleichbehandlung in gemeinsamer Verantwortung des Bundes und der Länder gemeinsam mit den Kirchen ein unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Personengruppen vergleichbares Hilfesystem geschaffen werden soll. Um diese Menschen zu unterstützen, rufen der Bund, die Länder und die Kirchen die Stiftung Anerkennung und Hilfe ins Leben. Der Träger der Stiftung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Beraterinnen und Berater in regionalen qualifizierten Anlauf- und Beratungsstellen unterstützen die Betroffenen persönlich bei der Aufarbeitung der Erlebnisse und der Anmeldung zur Stiftung. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Betroffene eine einmalige pauschale personenbezogene Geldleistung zur selbstbestimmten Verwendung in Höhe von 9.000 Euro. Diese soll die Folgewirkungen des Erlebten abmildern und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Lebenssituation leisten. Betroffene, die während ihres Aufenthaltes in der Einrichtung dort bis zu zwei Jahre oder mehr als zwei Jahre gearbeitet haben, ohne dass die Einrichtung dafür Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat, können unter bestimmten Voraussetzungen eine einmalige Rentenersatzleistung erhalten. Für eine Arbeit von bis zu zwei Jahren beträgt die einmalige Rentenersatzleistung 3.000 Euro, für eine Arbeit von mehr als zwei Jahren beträgt die einmalige Rentenersatzleistung 5.000 Euro.
Das Land Hessen beteiligt sich an der Stiftung Anerkennung und Hilfe mit rund 4,6 Millionen Euro.
Die Laufzeit der Stiftung begann am 1. Januar 2017 und endet aufgrund einer beschlossenen Fristenverlängerung am31. Dezember 2022. Betroffene konnten sich bei der zuständigen Anlauf- und Beratungsstelle ab Errichtung der Stiftung ab 1. Januar 2017 innerhalb von vier einhalb Jahren, somit bis zum 30. Juni 2021, für den Erhalt von Leistungen aus der Stiftung schriftlich anmelden.
Für das Land Hessen ist eine qualifizierte Anlauf- und Beratungsstelle beim Regierungspräsidium Gießen eingerichtet.
Betroffene, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen haben, konnten sich seit dem 01.01.2017 dorthin wenden.
Links:
- Regierungspräsidium GiessenÖffnet sich in einem neuen Fenster
- Bundesministerium für Arbeit und SozialesÖffnet sich in einem neuen Fenster
Anschrift:
Regierungspräsidium Gießen
Abteilung VI-Dezernat 61
Postfach 100851
35338 Gießen
E-Mail:
anerkennung-hilfe@rpgi.hessen.de
Ansprechpartner:
- Angelika Schäfer, Tel. 0641/303-2774
E-Mail: angelika.schaefer@rpgi.hessen.de - Susann Bohn-Wolfram, Tel. 0641/303-2773
E-Mail: susann.bohn-wolfram@rpgi.hessen.de - Helmut Weil, Tel. 0641/303-2776
E-Mail: helmut.weil@rpgi.hessen.de
Besuche bitte nur nach vorheriger Anmeldung.