Symbolbild für Bezahlkarte

Bezahlkarte in Hessen

Als weitere Leistungsform können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) künftig mit einer Bezahlkarte abgewickelt werden. Voraussetzung dafür war eine Anpassung des AsylbLG, welche im Mai 2024 in Kraft getreten ist.

Auch in Hessen wird die Bezahlkarte als eine Form der Leistungsgewährung eingeführt. Die Einführung der Bezahlkarte wird durch das Land vorbereitet und erfolgt im Dialog mit den Landkreisen und Kommunen.

Die operative Koordinierungsstelle im Regierungspräsidium Gießen begleitet die Einführung der Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung (EAEH) und in den Kommunen in Hessen. Sie ist Verbindungsstelle zwischen Land und Kommunen, sowie zwischen Land und Dienstleister.

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