Kinderschutzkonzepte

Kinderschutzkonzepte

Erfahrt hier alles rund um das Thema Kinderschutzkonzepte.

Kinder haben ein Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. So steht es in den Kinderrechten. Um diese Rechte zu gewährleisten haben die verschiedenen Aspekte der UN-Kinderrechtskonvention Eingang in diverse weitere Rechtskreise gefunden. „Schutz“ ist eine der drei Säulen der Kinderrechte, die gleichberechtigt nebeneinander stehen. Träger und ihre Einrichtungen sind neuerdings dazu verpflichtet, ein Gewaltschutzkonzept zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Diese Pflicht hat der Gesetzgeber seit 2021 an die Betriebserlaubnis geknüpft. Alle hessischen Kitas müssen in der Folge zukünftig Schutzkonzepte vorlegen.

Ein Schutzkonzept lebt von der Zusammenarbeit, der Haltung und dem Wissen um die Rechte der Kinder durch die Fachkräfte. Es lässt sich nur gemeinsam entwickeln und muss fortwährend überarbeitet werden. Von Schutzkonzepten profitieren aber auch die Organisationen als Solche: Weil eine konstante Aushandlung stattfindet und entsprechende Kulturen entwickelt und etabliert werden müssen. Das fängt beim Träger an und geht bis zu den Kindern und ihren Familien. 

Kinder sind keine kleinen Opfer. Sie haben Rechte. Dazu gehört das Recht auf ihren Schutz. Wir Erwachsene müssen es umsetzen.

Miriam Zeleke Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte

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