Die Beschäftigungssituation von Menschen mit Schwerbehinderung nachhaltig zu verbessern, ist ein wichtiges Anliegen der hessischen Landesregierung und des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV). Viele Unternehmen in Hessen haben bereits erkannt, dass Inklusion im Arbeitsleben eine große Chance sein kann. Dennoch ist es aufgrund der komplexen Rahmenbedingungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht immer einfach, die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für spezielle Fragen, z. B. die Vielzahl von Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten zu finden, wenn es um die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung geht.
Aus diesem Grund wurden im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) als neue und zusätzliche Aufgabe der begleiteten Hilfe im Arbeitsleben etabliert. Die Fachberaterinnen und Fachberater der EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Sie stehen Arbeitgebern als trägerunabhängige Lotsen bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung und unterstützen Arbeitgeber zudem bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern.
In jeder der 26 hessischen Gebietskörperschaften wird in den kommenden Monaten eine EAA die Arbeit aufnehmen. Dies in Trägerschaft von Integrationsfachdiensten, dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. sowie dem Bildungswerk der nordhessischen Wirtschaft gGmbH. Zuständig für die Beauftragung der EAA ist das LWV Hessen Integrationsamt.
Detaillierte Informationen für Arbeitgeber zur Arbeit der EAA finden sich auf: www.eaa-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster
Weitere bundesweite Informationen erhalten Sie hier: https://www.bih.de/integrationsaemter/aufgaben-und-leistungen/einheitliche-ansprechstellen/Öffnet sich in einem neuen Fenster
Eine Übersicht über die EAA Standorte in Hessen finden Sie hier: https://www.eaa-hessen.de/fuer-arbeitgeber/beratungsangebote-in-ihrer-naeheÖffnet sich in einem neuen Fenster
Sie können aber auch auf der Seite www.eaa-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster die Standortsuche nutzen.
Natürlich steht Ihnen auch das Fachreferat im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration, Referat IV 1, Rolf Matthé ( Rolf.Matthe@HSM.hessen.de), für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.