Praktika zur betrieblichen Erprobung im Rahmen der Arbeitssuche und zur Vorbereitung auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie während der Teilnahme an BOM/ZABIB können durch eine einmalige Prämie in Höhe von 1.000,- gefördert werden.
Probebeschäftigungen können durch Zahlung einer monatlichen Prämie in Höhe von 1.000,- € gefördert werden.
Ausbildungsprämien von bis zu 10.000,- € können für einen betrieblichen Ausbildungsplatz in einem anerkannten Ausbildungsberuf gezahlt werden.
Einstellungsprämien von bis zu 9.000,- € können für die Besetzung eines Arbeitsplatzes mit einem schwerbehinderten Menschen der Zielgruppe gezahlt werden.
Zusatzprämien bei Ausbildung und Beschäftigung in Höhe von 4.000,- € können gezahlt werden für:
- Schwerbehinderte Menschen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben
- Junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Anschluss an die Beendigung der Schulzeit
- Ehemalige Beschäftigte einer WfbM
- Übergänger aus der Unterstützten Beschäftigung
Maßnahmen zur Heranführung und Begleitung: Werden besondere Maßnahmen notwendig, kann das Integrationsamt Unterstützungsleistungen, beispielsweise durch Integrationsfachdienste, anbieten, die zu einer Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses führen.
Projektförderung: Zur Unterstützung der HePAS-Ziele können geeignete Projekte gefördert werden, die in Hessen die Rahmenbedingungen für nachhaltige Beschäftigungsförderungen schwerbehinderter Menschen verbessern.