Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

18. Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration vergibt in diesem Jahr bereits zum 18. Mal den Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Ausgezeichnet werden drei Unternehmen der privaten Wirtschaft. Sie können sich selbst bewerben oder auch vorgeschlagen werden. Die Bewerbungsphase endet am 30. Juni 2023. „Die für viele Unternehmen selbstverständliche Inklusion und Teilhabe schwerbehinderter Menschen im und am Arbeitsleben wird durch die Preisträgerinnen und Preisträger sichtbar und erlebbar gemacht. Wir heben sie als Best-Practice-Beispiele hervor und zeichnen sie für ihre Arbeit aus, die in besonderer Weise Teilhabe ermöglicht“, erklärt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.

Ausgezeichnet werden neben der Beschäftigung bzw. Ausbildung an sich auch besondere Maßnahmen und Aktivitäten der Unternehmen für Menschen mit (Schwer)-Behinderungen im Sinne von Inklusion im Arbeitsleben.

Geldpreis und weitere Vorteile

Die Preisträger des Hessischen Landespreises für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen erhalten neben einem Geldpreis in Höhe von 3.000 Euro eine Anerkennungsurkunde und die Berechtigung, sich öffentlich – beispielsweise in Kundenmitteilungen und Werbemaßnahmen – für drei Jahre auf den Preis zu berufen. Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury.

Interessierte können sich unter nachfolgendem Link informieren und bewerben:
www.hessenlink.de/HMSI428Öffnet sich in einem neuen Fenster

E-Mail-Adresse für Rückfragen:
landespreis-beschaeftigung@hsm.hessen.de

Alice Engel

Alice Engel

Alice Engel

Pressesprecherin

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Sonnenberger Straße 2/2a, 65193 Wiesbaden

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